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Vertretung in Deutschland
Presseartikel26. Mai 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Rat beschließt verlängerte Fristen für Haupt- und Generalversammlungen

Der Rat hat heute (Dienstag) dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Frist für Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) zu verlängern. „Wir begrüßen die rasche Annahme...

Die Maßnahmen ermöglichen es den Europäischen Gesellschaften und den Europäischen Genossenschaften, ihre Hauptversammlungen ausnahmsweise innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres abzuhalten, anstatt innerhalb von sechs Monaten, wie in der Gesetzgebung vorgesehen. Mit den neuen Regeln sollten die Hauptversammlungen jedoch nicht später als am 31. Dezember 2020 stattfinden.

Die Abhaltung von Hauptversammlungen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene oder wirtschaftlich notwendige Entscheidungen für das Unternehmen oder die Genossenschaft, Aktionäre, Mitglieder und Dritte rechtzeitig getroffen werden. Die Sofortmaßnahmen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Weitere Informationen:

Daily News vom 26. Mai 2020

Vorschlag der Kommission über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)

EU-Vorschriften im Bereich Gesellschaftsrecht und Corporate Governance

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140 und nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John ) , Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Mai 2020
Autor
Vertretung in Deutschland