Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. November 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Rat billigt Überarbeitung der Öko-Verordnung

Heute (Montag) haben die Vertreter der Mitgliedstaaten der Überarbeitung der bestehenden Vorschriften für die biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen zugestimmt. Am 28. Juni war eine vorläufige Einigung mit dem...

picture2.jpg

EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan begrüßte die endgültige Annahme der neuen Verordnung durch den Rat und erklärte: „Der heutige Beschluss des Rates ist ein weiterer Meilenstein für die Öko-Branche; er sorgt dafür, dass dieser große und rasch wachsende Wirtschaftssektor sich bei seiner weiteren Ausdehnung auf klare Regeln stützen kann und Erzeuger darauf vertrauen können, dass sie dieselben Wettbewerbsvoraussetzungen haben wie Erzeuger aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Öko-Produkte in die EU importieren. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die derzeitigen Vorschriften – die inzwischen 20 Jahre alt sind – nicht mehr zweckgemäß sind und die Entwicklung dieses stark wachsenden Marktsegments, das heute ein Volumen von 27 Milliarden Euro hat und über die letzten 10 Jahre um 125 Prozent gewachsen ist, eher behindern als unterstützen. Wir müssen dieses Wachstum fördern, indem wir sicherstellen, dass angemessene Rechtsvorschriften für die Branche existieren. Das Wachstum wird ferner unterstützt durch kleinere Erzeuger, die sich jetzt Gruppenzertifizierungssystemen anschließen können, wodurch ihnen geringere Zertifizierungskosten entstehen. Außerdem bekommen Öko-Erzeuger Zugang zu einem neuen Markt für ökologisches Saatgut; das wird die Biodiversität und die Nachhaltigkeit des Anbaus verbessern und Innovationen ankurbeln. "

Fragen und Antworten zur Überarbeitung der Öko-Verordnung:

Brauchen wir ein neues Regelwerk für die Ökobranche?

Viele derzeit geltende Vorschriften sind mehr als 20 Jahre alt und müssen aktualisiert werden, um den großen Veränderungen, die im Ökosektor der EU in den vergangenen zwei Jahrzehnten stattgefunden haben, Rechnung zu tragen. Der Ökosektor ist nicht mehr das Nischensegment der EU-Ernährungswirtschaft. Vielmehr zählt er - mit einer Öko-Anbaufläche, die jährlich um 400 000 Hektar wächst - inzwischen zu den dynamischsten Bereichen der EU-Landwirtschaft. Der Markt für Ökoprodukte in der EU hat ein Volumen von rund 27 Mrd. Euro, das sind 125 % mehr als vor zehn Jahren. Durch die Vielzahl der Vorschriften und Ausnahmeregelungen, die derzeit gelten, mangelt es jedoch an der notwendigen Rechts- und Planungssicherheit für diesen äußerst wichtigen Sektor der europäischen Landwirtschaft. Der vereinfachte, stärker vereinheitlichte Ansatz der neuen Verordnung dürfte dazu beitragen, die Wachstumsdynamik weiter zu erhöhen.

Was sind die Vorteile dieser Reform und was ändert sich?

Die Reform sorgt dafür, dass die ökologischen Landwirte in der EU fairer behandelt werden und, dass das EU-Öko-Logo den Verbrauchern EU-weit dieselben Qualitätsgarantien bietet. Angesichts der höheren Preise, die die meisten Verbraucher für biologische Lebensmittel bezahlen, ist diese Qualitätsgarantie äußerst wichtig.

Die wichtigste Verbesserung ist die Einführung eines EU-weit gültigen Regelwerks, dass den gesamten Ökosektor der EU erfasst. Bei den neuen Vorschriften wird berücksichtigt, dass Flexibilität notwendig ist, der in der Vergangenheit durch diese Ausnahmen Rechnung getragen wurde. Stichhaltig begründete Ausnahmen, wie z. B. die befristete Ersetzung einer ökologischen durch eine nichtökologische Zutat im Falle knapper Bestände, bleiben weiterhin zulässig, werden aber künftig befristet, regelmäßig geprüft und erforderlichenfalls auf alle Erzeuger ausgedehnt, um für die faire Behandlung aller Beteiligten zu sorgen. Ökoproduzenten und Ökoprodukte unterliegen künftig denselben Vorschriften.

Dieses einheitliche Regelwerk wird außerdem auch für Landwirte außerhalb der EU gelten, die ihre Ökoprodukte in den EU-Markt ausführen wollen. Es wird die mehr als 60 unterschiedlichen, als gleichwertig angesehenen Standards ersetzen, die heute noch gelten

Bedeuten diese neuen Vorschriften mehr Kontrollen und mehr Bürokratie für Ökoproduzenten und Zertifizierungsstellen?

Das Gegenteil ist der Fall. Die neuen Vorschriften sind ein Kompromiss zwischen der Notwendigkeit von Kontrollen und der Schaffung von Verbrauchervertrauen in den Sektor einerseits und dem Verwaltungsaufwand für Landwirte und zuständige Behörden andererseits. Die Kontrollen werden unangekündigt auf der Ebene der Mitgliedstaaten vorgenommen, was die Wirksamkeit gewährleistet. Das Standardverfahren sieht zwar jährliche Kontrollen vor, aber die neuen Vorschriften berücksichtigen auch, dass dies bei etablierten Ökobetrieben nicht immer notwendig ist. Bei denjenigen Betrieben, bei denen die Kontrollen in drei aufeinanderfolgenden Jahren keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben haben, können die Behörden beschließen, die Kontrollen nur noch jedes zweite Jahr vorzunehmen. Hierdurch wird sowohl für die Landwirte als auch für die nationalen Verwaltungen bürokratischer Aufwand abgebaut.

Dürfen Ökolebensmittel Pestizide enthalten?

Die Ökovorschriften sind eindeutig: Zertifizierte Erzeuger dürfen auf ihren Pflanzen auf keinen Fall verbotene Stoffe wie Pestizide anwenden. Dieses Verbot hat es schon immer gegeben, und das ändert sich auch mit den neuen Vorschriften nicht.

Weitere Informationen:

Weitere Fragen und Antworten in einem ausführlichen Memo

Statement des Kommissars für Landwirtschaft Phil Hogan

Pressekontakt: Laura Bethke Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland