„Nur durch eine Verbesserung der Cybersicherheit in Europa kann ein starker und tragfähiger digitaler Binnenmarkt zum Nutzen aller gewährleistet werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten beim Aufbau der Cybersicherheit in der EU zusammenarbeiten, damit Komplikationen durch unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften vermieden werden.“
Der Rechtsakt zur Cybersicherheit wurde von der Kommission im September 2017 als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Bewältigung von Cyberangriffen und zum Aufbau einer starken Cybersicherheit in der EU vorgeschlagen.
Weitere Informationen:
Erklärung von Vizepräsident Ansip und EU-Kommissarin Gabriel
Weitere Informationen zur Cybersicherheit in der EU
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Juni 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland