Der Handel mit Stahl von anderen Erzeugern wurde infolgedessen vom amerikanischen auf den EU-Markt umgeleitet. Die endgültigen Maßnahmen der EU zielen darauf ab, die traditionellen Handelsströme zu erhalten.
Die Schutzmaßnahmen zielen auf eine genau definierte Liste von Stahlerzeugnissen, unabhängig von ihrer Herkunft, und stellen ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der europäischen Stahlerzeuger und -verbraucher her.
Die Kommission wird nun das Verfahren abschließen, so dass die endgültigen Maßnahmen Anfang Februar 2019 in Kraft treten und damit die seit Juli 2018 (bis 4. Februar 2019) geltenden vorläufigen Schutzmaßnahmen ersetzen können. Die neuen Maßnahmen können bis Juli 2021 in Kraft bleiben.
Weitere Informationen:
Die Handelsschutzmaßnahmen der EU
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17 Januar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland