(21.12.2016) – Die Kommission empfiehlt, dass Polen alle Punkte der Empfehlung vom Juli vollständig umsetzt. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung und vollständige Umsetzung der Urteile des Verfassungsgerichts vom 3. und 9. Dezember 2015. Das heißt, dass die drei Richter, die im Oktober 2015 von der vorherigen Volksvertretung rechtmäßig ernannt wurden, ihr Amt als Richter am Verfassungsgericht antreten können. Zudem muss jede Reform des Verfassungsgerichtsgesetzes im Einklang stehen mit den Urteilen des Verfassungsgerichts und die Stellungnahme der Venedig-Kommission des Europarates berücksichtigen.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, die Stelle des Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes nicht zu neu zu besetzen, bevor die Urteile des Verfassungsgerichts zur Rechtskonformität der neuen Gesetze nicht veröffentlicht sind. Bis ein neuer Vorsitzender den Gesetzen entsprechend benannt wurde, sollte diese Stelle durch den Vizevorsitzenden des Gerichts ausgeübt werden – nicht durch die gestern ernannte amtierende Vorsitzende.
Die Empfehlungen der Kommission sollten von polnischer Seite mit Dringlichkeit innerhalb der kommenden zwei Monate umgesetzt werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Rule of Law: Commission discusses latest developments and issues complementary Recommendation to Poland
Factsheet: Commission Recommendation regarding the Rule of Law in Poland: Questions & Answers
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. Dezember 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland