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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. Juli 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Rechtsstaatlichkeit: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein

Wegen des polnischen Gesetzes über das Oberste Gericht hat die EU-Kommission heute (Montag) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Hintergrund ist die unmittelbar bevorstehende Umsetzung der neuen Pensionsregelung für Richter am...

Das Gesetz über das Oberste Gericht gilt auch für den Ersten Präsidenten des Obersten Gerichts, dessen sechsjährige Amtszeit vorzeitig beendet würde. Nach dem Gesetz können die derzeitigen Richter ihre Absicht bekunden, ihre Amtszeit vom Präsidenten der Republik um einen Zeitraum von drei Jahre verlängern zu lassen, der ein weiteres Mal verlängert werden kann. Es wurden keine Kriterien festgelegt, die der Präsident bei seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat, und es besteht keine Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung.

Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und auch der Unabsetzbarkeit von Richtern verstoßen und Polen somit seinen Verpflichtungen nach Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in Verbindung mit Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht nachkommt.

Das Gesetz über das Oberste Gericht wurde zwar bereits im Zuge des Rechtsstaatlichkeitsdialogs zwischen der Kommission und den polnischen Behörden erörtert, wobei allerdings keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Nach Ansicht der Kommission stellt die Einführung einer Konsultation des Landesrats für Gerichtswesen nicht – wie von den polnischen Behörden geltend gemacht – eine wirksame Garantie dar. Die Stellungnahme des Landesrats für Gerichtswesen ist nicht bindend und beruht auf unklaren Kriterien. Darüber hinaus setzt sich der Landesrat für Gerichtswesen nach der Reform vom 8. Dezember 2017 nunmehr aus vom polnischen Parlament ernannten richterlichen Mitgliedern zusammen. Dies widerspricht den europäischen Standards für die Unabhängigkeit der Justiz.

Die Kommission ist bereit, den Rechtsstaatlichkeitsdialog mit Polen fortzusetzen, denn dieser stellt weiterhin die bevorzugte Option der Kommission dar, um das Problem einer systemischen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Polen zu lösen.

Hintergrund

Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union gründet. Sie ist in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert. Nach den Verträgen ist die Europäische Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat dafür zuständig, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit als eines Grundwerts der Union zu garantieren und für die Achtung des Rechts, der Werte und der Grundsätze der EU zu sorgen.

Die Ereignisse in Polen haben die Europäische Kommission veranlasst, im Januar 2016 auf der Grundlage des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips einen Dialog mit der polnischen Regierung aufzunehmen. Die Kommission informiert das Europäische Parlament und den Rat eingehend und in regelmäßigen Abständen.

Am 29. Dezember 2017 leitete die Kommission wegen des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte, unter anderem wegen der vorgesehenen Pensionierungen und ihrer Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz, ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Am 20. Dezember 2017 erhob die Kommission in diesem Fall Klage vor dem Gerichtshof.

Ebenfalls am 20. Dezember 2017 wandte die Kommission erstmals das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 an und legte einen begründeten Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch Polen vor[1].

Im Zuge der Anhörung zu Polen, die auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 26. Juni im Zusammenhang mit dem Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 stattfand, machten die polnischen Behörden keine Angaben zu geplanten Maßnahmen, mit denen den noch offenen Bedenken der Kommission Rechnung getragen werden soll. Daher beschloss das Kollegium der Kommissionsmitglieder am 27. Juni 2018, den Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans zu ermächtigen, dieses Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Kommission ist bereit, den Rechtsstaatlichkeitsdialog mit Polen fortzusetzen, denn dieser stellt weiterhin die bevorzugte Option der Kommission dar, um das Problem einer systemischen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Polen zu lösen.

Weitere Informationen:

Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12.

[1] Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union sieht vor, dass der Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder feststellen kann, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 des Vertrags genannten gemeinsamen Werte durch einen Mitgliedstaat besteht. Die Kommission kann dieses Verfahren durch einen begründeten Vorschlag einleiten.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Juli 2018
Autor
Vertretung in Deutschland