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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung23. Juni 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik: Einigung auf Solidaritätsmechanismus

Dargestellt ist ein Piktogramm auf einem organen Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, der auf der linken Seite mittig durch die Darstellung eines EU-Einreiseschildes unterbrochen wird. In der Mitte des Kreises befindet sich eine grafisch dargestellte Hand, welche zwei erwachsene Personen und ein Kind hält. Rechts neben den Personen ist ein Grenzkontrollhäuschen mit Schranke dargestellt.

Die Mitgliedstaaten der EU haben einen wichtigen Durchbruch bei der Reform der Gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik erzielt. Sie einigten sich gestern auf einen freiwilligen Solidaritätsmechanismus, der besonders betroffene Mitgliedsstaaten entlasten soll. Auch bei der überarbeiteten Eurodac-Datenbank und der Screening-Verordnung, wichtige Teile des Migrations- und Asylpakets, erzielten die Mitgliedstaaten eine Einigung. Hier können nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen.

Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas begrüßte die Einigung: „Wir schaffen einen freiwilligen, einfachen und berechenbaren Solidaritätsmechanismus, der dazu beitragen wird, unmittelbar einen Teil des Drucks zu verringern, der auf den Mitgliedstaaten lastet, die aufgrund ihrer geografischen Lage die Mehrheit der Neuankömmlinge in die EU aufnehmen. Gleichzeitig werden die neuen Vorschriften für das Grenz- und Migrationsmanagement sicherstellen, dass wir an jeder Grenze über effiziente, sichere und nahtlose Verfahren verfügen, damit die Menschen rasch die richtigen Verfahren in Anspruch nehmen können.“

Die Einigung ist ein wichtiger Schritt nach vorn beim neuen Migrations- und Asylpaket der Europäischen Kommission. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: „Die erzielte Einigung über Migration zeigt, dass Europa mit Pragmatismus, Führungsstärke und Vertrauen im Bereich Migration Ergebnisse erzielen kann. Ich danke dem französischen Ratsvorsitz für seinen unermüdlichen Einsatz und zähle jetzt darauf, dass der tschechische Vorsitz und das Europäische Parlament weiter erhebliche Fortschritte bei der Fertigstellung des neuen Migrations- und Asylpakets erzielen.“

Freiwilliger Solidaritätsmechanismus

Die Solidaritätserklärung ist ein erster Schritt , um das neue Migrations- und Asylpaket umzusetzen. Mit diesem freiwilligen Solidaritätsmechanismus sollen die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten im Mittelmeer sowie andere unter Druck stehende Mitgliedstaaten - auch auf der Westbalkanroute - unterstützt werden. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten bieten ihnen Umsiedlungen, finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmaßnahmen an. Der freiwillige Mechanismus wird nützliche Erkenntnisse für den ständigen Solidaritätsmechanismus liefern, der mit der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement eingeführt werden soll - wie von der Europäischen Kommission 2020 vorgeschlagen.

Grenzmanagement-Instrumente

Mit der Eurodac-Verordnung soll die Datenbank für Asylbewerber und irreguläre Migranten modernisiert werden. So sollen Anträge besser verwaltet und irreguläre Bewegungen besser bekämpft werden können. Darüber hinaus sollen mit der Eurodac-Datenbank Bewegungen von Personen, die sich illegal in der EU aufhalten und von einem Mitgliedstaat in einen anderen gereist sind, besser überwacht und die Verschiebung der Zuständigkeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten - auch bei Umsiedlungen - angezeigt werden.

Mit der Screening-Verordnung wird ein Screening vor der Einreise eingeführt. Es sollte für alle Drittstaatsangehörigen gelten, die sich an der Außengrenze aufhalten, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählen auch Fälle im Anschluss an einen Such- und Rettungseinsatz. Ziel ist es, einen Beitrag zu dem neuen umfassenden Migrationskonzept zu leisten. Es soll sicherstellen, dass Identitäts-, Gesundheits- oder Sicherheitskontrollen rasch durchgeführt und dass alle Drittstaatsangehörigen, die ein Screening durchlaufen müssen, rasch in das geltende Verfahren übergeführt werden.

Die nächsten Schritte

Die erzielte Einigung über die Solidaritätserklärung wird am 27. Juni von der Solidaritätsplattform übernommen, damit sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Auf der Plattform sollen Transfers und andere Solidaritätsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission erörtert und koordiniert werden.

Das Europäische Parlament und der derzeitige und der künftige Vorsitz werden gemeinsam mit der Europäischen Kommission einen Fahrplan erörtern, um alle Vorschläge im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets voranzubringen. Mit dem Fahrplan soll sichergestellt werden, dass bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine Einigung über alle Vorschläge erzielt wird.

Hintergrund

Am 10. Juni nahmen Vizepräsident Schinas und Kommissarin Johansson an der Tagung des Rates „Inneres“ in Luxemburg teil, auf der die Minister solide Fortschritte beim neuen Migrations- und Asylpaket erzielt haben. Dabei befürwortete eine große Mehrheit eine Erklärung über einen freiwilligen Solidaritätsmechanismus, die zu der Einigung über die Eurodac-Verordnung und die Screening-Verordnung geführt hat.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Solidaritätserklärung der teilnehmenden Mitgliedstaaten

Das neue Migrations- und Asylpaket

Eurodac-Verordnung  

Screening-Verordnung 

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland