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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung28. April 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Reinigungsmittel: EU-Kommission will Regeln für Detergenzien überarbeiten

Es sind zwei EU Flaggen zu sehen.
European Union 2021

Die EU-Kommission will die bestehenden Vorschriften für Detergenzien vereinfachen. Detergenzien sind Stoffe oder Gemische, die in Reinigungsmitteln und Waschmitteln verwendet werden, um den Reinigungsprozess zu erleichtern. Der Kommissionsvorschlag bezieht sich auf neue innovative Produkte wie Detergenzien, die Mikroorganismen enthalten, sowie auf nachhaltige neue Praktiken wie den Verkauf von Detergenzien in Nachfüllpackungen. Mit den neuen Vorschriften sollen auch eine digitale Kennzeichnung und ein Produktpass für Detergenzien und Tenside eingeführt werden.

Dieser Vorschlag dient der Aktualisierung bestehender Vorschriften im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und der kürzlich angenommenen Mitteilung der Kommission über die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Durch den Vorschlag wird Folgendes erreicht:

  • Vereinfachung der Marktvorschriften durch Abschaffung mehrerer Anforderungen, die nun unnötig oder überflüssig sind: Dazu gehören u. a. i) die Verpflichtung, bei gefährlichen Detergenzien ein Datenblatt über Inhaltsstoffe bereitzustellen, ii) die Verpflichtung, ein anerkanntes Labor hinzuzuziehen, das die Prüfungen gemäß der Verordnung durchzuführen hat, iii) die Möglichkeit, bei Tensiden, die das Kriterium der vollständigen Bioabbaubarkeit nicht erfüllen, eine Ausnahme zu beantragen, und iv) die Verpflichtung der Hersteller von Detergenzien und Tensiden, ihren Sitz in der Union zu haben. Darüber hinaus werden Kennzeichnungen vereinfacht und optimiert, um den Verwaltungsaufwand für die Wasch- und Reinigungsmittelindustrie zu reduzieren und gleichzeitig Kennzeichnungen für Endnutzer leichter verständlich zu machen.
  • Einführung einer freiwilligen digitalen Kennzeichnung: In dem Vorschlag wird zwischen sogenannten vorverpackten Produkten und Produkten, die in Nachfüllpackungen verkauft werden, unterschieden. Bei vorverpackten Produkten können sich die Wirtschaftsteilnehmer dafür entscheiden, bestimmte verpflichtende Kennzeichnungsangaben auf die digitale Kennzeichnung zu übertragen, wobei zugleich eine physische Kennzeichnung vorhanden ist. Bei Produkten, die in Nachfüllpackungen verkauft werden, können die Wirtschaftsteilnehmer sämtliche Kennzeichnungsangaben – mit Ausnahme der Dosierungshinweise bei für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln – ausschließlich digital bereitstellen. Die Einführung der digitalen Kennzeichnung ist mit zusätzlichen Vorteilen für die Industrie in Form eines verringerten Verwaltungsaufwands und in Form von Kosteneinsparungen verbunden und erleichtert den Verbrauchern und professionellen Nutzern die Verwendung und erhöht deren Bewusstsein.
  • Erleichterung des Verkaufs innovativer sicherer Produkte: Im Wasch- und Reinigungsmittelsektor wurden kürzlich neue innovative Reinigungsmittel entwickelt, bei denen Mikroorganismen zum Einsatz kommen. Da diese Mikroorganismen möglicherweise vielversprechende Alternativen zu schädlichen Chemikalien darstellen, werden mit der überarbeiteten Verordnung Sicherheitsanforderungen für Mikroorganismen in Detergenzien eingeführt und die Hersteller verpflichtet, das Vorhandensein von Mikroorganismen in Detergenzien zu kennzeichnen, um so die Verbraucher besser zu informieren. Dies ermöglicht nicht nur den freien Verkehr dieser Waren im Binnenmarkt, sondern trägt auch dazu bei, dass Gesundheit und Umwelt noch besser geschützt werden.
  • Steigerung der Nachhaltigkeit und Sicherheit durch klare Vorschriften für Detergenzien in Nachfüllpackungen: Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass die Verbraucher beim Kauf von Detergenzien in Nachfüllpackungen die erforderlichen Informationen erhalten. In dem Vorschlag wird klargestellt, dass für Detergenzien in Nachfüllpackungen dieselben Vorschriften gelten wie für sogenannte vorverpackte Detergenzien. Mit dem Vorschlag wird auch eine freiwillige digitale Kennzeichnung von Detergenzien in Nachfüllpackungen eingeführt, um diese nachhaltige Praktik weiter zu erleichtern, wodurch die Menge an Verpackungen und Verpackungsabfällen verringert wird.
  • Verstärkte Durchsetzung: Die Einführung eines Produktpasses wird die Marktüberwachung stärken und sicherstellen, dass nur sichere Detergenzien, die unseren Vorschriften entsprechen, in den Binnenmarkt gelangen. Der Verweis auf den Produktpass muss in ein Zentralregister der Kommission aufgenommen und beim Zoll angemeldet werden, wenn Detergenzien und Tenside an den Grenzen der EU angemeldet werden. Die nationalen Kontrollbeauftragten sind weiterhin für die Produktkontrollen zuständig, wenngleich alle digitalen Produktpässe an den Außengrenzen der EU mithilfe eines neuen IT-Systems geprüft werden.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete Fassung der Verordnung über Detergenzien muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens förmlich gebilligt werden.

Hintergrund

Die Wasch- und Reinigungsmittelindustrie ist ein wichtiger Teilsektor der europäischen Chemieindustrie, auf den 2018 rund 4,2 Prozent des Produktionswerts der gesamten Chemieindustrie entfielen. Der Gesamtmarktwert der europäischen Wasch- und Reinigungsmittelindustrie belief sich 2020 auf 41,2 Milliarden Euro. An der Herstellung von Produkten für den Gesamtmarkt, auf dem sowohl Produkte für Verbraucher als auch gewerblich genutzte Produkte vertrieben werden, sind rund 700 verschiedene Anlagen in ganz Europa beteiligt.

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (Detergenzienverordnung) enthält die Vorschriften, die Detergenzien erfüllen müssen, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden.

2019 wurden bei der Bewertung der Verordnung durch die Kommission einige Schwachstellen und Bereiche ermittelt, in denen weitere Verbesserungen erforderlich sind. Die Notwendigkeit zur Verbesserung ergab sich vor allem aus der Überschneidung zwischen der Detergenzienverordnung und anderen EU-Rechtsakten über Chemikalien, insbesondere der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung), der Verordnung über Biozidprodukte und der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung). Diese Überschneidungen führen häufig dazu, dass Anforderungen zur Kennzeichnung von Detergenzien doppelt festgelegt sind, was zu einer unnötigen Belastung für die Wasch- und Reinigungsmittelindustrie führt und die wirksame Bereitstellung von Informationen über Sicherheit und Verwendung für die Verbraucher beeinträchtigt. Im Zuge der Bewertung wurde der Schluss gezogen, dass der Einsatz innovativer digitaler Instrumente für die Bereitstellung solcher Informationen derzeit nicht optimal ist.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Vorschlag für eine Verordnung über Detergenzien

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. April 2023
Autor
Vertretung in Deutschland