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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 18. März 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Reisebeschränkungen wegen Coronakrise: EU-Kommission legt Leitlinien für Fahrgastrechte vor

Vor dem Hintergrund der Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen, die einzelne Mitgliedstaaten in der Coronakrise eingeführt haben, hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) Leitlinien zu Passagierrechten veröffentlicht. Diese sollen sicherstellen, dass...

Die Unternehmen können auch Gutscheine zur späteren Verwendung anbieten.“ Die Leitlinien stellen allerdings auch klar, dass die derzeitigen Umstände „außergewöhnlich“ sind, mit der Folge, dass bestimmte kurzfristige Rechte - wie z.B. die Entschädigung bei Annullierung eines Fluges weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum - nicht geltend gemacht werden können.

Die Leitlinien sollen Klarheit für Reisende schaffen und auch die Kosten für den Transportsektor senken, der von dem Ausbruch stark betroffen ist. „Die heutigen Leitlinien werden für die dringend benötigte Rechtssicherheit in Bezug auf die koordinierte Anwendung der EU-Passagierrerchte in der gesamten Union sorgen. Wir beobachten weiterhin die sich rasch entwickelnde Lage und werden erforderlichenfalls weitere Schritte unternehmen“, sagte Vălean.

Die Leitlinien betreffen die Rechte der Passagiere bei Reisen mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff oder Bus, der See und der Binnenschifffahrt sowie die entsprechenden Verpflichtungen der Beförderungsunternehmen.

Hintergrund

Die EU ist der einzige Rechtsraum der Welt, in dem die Bürgerinnen und Bürger durch umfassende Passagierrechte geschützt sind - egal, ob sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff, dem Bus oder dem Bus reisen. Die Beförderungsunternehmen müssen den Passagieren, deren Flugdienst annulliert wurde, eine Rückerstattung (Rückerstattung der Fahrkarten) oder eine anderweitige Beförderung anbieten. Außerdem müssen sie auch Verpflegung und Unterkunft anbieten. Hinsichtlich der Entschädigung unterscheiden sich die Regeln je nach Verkehrsträger.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Auslegungsrichtlinien zu den EU-Rechtsvorschriften für Passagiere im Zusammenhang mit der sich entwickelnden Situation mit COVID-19 (deutsche Übersetzung folgt im EU-Amtsblatt )

EU-Passagierrechte

Überblick über die nationalen Maßnahmen nach Ländern

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. März 2020
Autor
Vertretung in Deutschland