Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel1. März 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Reisen in Corona-Zeiten: Kommission schützt Verbraucherrechte

Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Reisenden während der Corona-Pandemie gewahrt bleiben. Dazu soll der bestehende Rechtsrahmen für Pauschalreisende überprüft werden. „Die Coronavirus-Pandemie hat weltweit zu massiven...

Die Kommission hat heute einen Bericht über die Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, in dem sie Bilanz zur bisherigen Anwendung der Richtlinie seit ihrem Inkrafttreten im Juli 2018 zieht.

Bericht über Pauschalreiserichtlinie

Der Bericht untersucht, wie die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben, und bewertet sie im Zusammenhang mit der Thomas-Cook-Pleite 2019 und den Herausforderungen, die sich während der COVID-19-Krise ergeben haben. Wie in ihrer Neuen Verbraucheragenda angekündigt und aufbauend auf den Ergebnissen des heutigen Berichts wird die Kommission bis 2022 eine tiefer gehende Analyse durchführen, um zu bewerten, ob der derzeitige Rechtsrahmen für Pauschalreisen weiterhin einen robusten und umfassenden Verbraucherschutz gewährleistet.

Umfrage zu Stornierungspraktiken von Fluggesellschaften

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) und die Europäische Kommission haben eine koordinierte Umfrage zu den aktuellen Stornierungspraktiken der Fluggesellschaften gestartet. Damit folgen sie einer externen Warnung der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) und einer Warnung, die die Kommission zum ersten Mal im Rahmen der überarbeiteten Verordnung zur Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze herausgegeben hat.

Die anschließenden Dialoge zwischen den Fluggesellschaften und dem CPC-Netz werden von den nationalen Verbraucherschutzbehörden mehrerer Mitgliedstaaten koordiniert, in den meisten Fällen von der schwedischen Verbraucherschutzbehörde. Ziel ist es, weitere Informationen von den in der EU tätigen Fluggesellschaften darüber zu sammeln, wie sie die Verbraucher über ihre Passagierrechte informieren und Erstattungsanträge bearbeiten.

In Fällen, in denen Fluggesellschaften anhaltende Schwierigkeiten haben, alle Verbraucher rechtzeitig zu entschädigen, werden sie gebeten, Informationen darüber zu liefern, was sie tun, um diese Schwierigkeiten schnell zu beheben. Die Fluggesellschaften haben drei Wochen Zeit, um zu antworten. Falls erforderlich, werden die Kommission und die für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zuständigen Behörden dann bei den Fluggesellschaften nachhaken. Die Einleitung dieser Umfrage ist Teil der Bemühungen der Kommission, die Rechte der Verbraucher und Passagiere während der Coronavirus-Pandemie zu wahren.

Weitere Informationen:

Daily News vom 1. März 2021

Bericht zur Anwendung der Pauschalreiserichtlinie

Hintergrundinformationen über die Pauschalreiserichtlinie

Umfrage zu den Stornierungspraktiken der Fluggesellschaften

Hintergrundinformationen zur Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften

Verordnung zur Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze

Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. März 2021
Autor
Vertretung in Deutschland