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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 10. Juli 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

„Roaming“ für die Ukraine: Abkommen über erschwingliche Anrufe wird um ein weiteres Jahr verlängert

Flüchtlinge aus der Ukraine können auch weiterhin über Grenzen hinweg vernetzt bleiben: Die Kommission begrüßt die fünfte Verlängerung der freiwilligen Vereinbarung zwischen 22 europäischen und sieben ukrainischen Telekommunikationsbetreibern um weitere zwölf Monate. Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt sagte: „Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, dass Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, erschwingliche Mobilfunkverbindungen erleichtern und andere Telekommunikationsbetreiber zum Beitritt ermutigen. Diese fünfte Verlängerung des Abkommens, die von der Kommission unterstützt wird, ist ein weiteres Beispiel für europäische Solidarität und eine rasche und effiziente Zusammenarbeit in Zeiten äußerster Notwendigkeit. Wir freuen uns darauf, die Ukraine zu gegebener Zeit im EU-Roamingraum begrüßen zu können.“

Die Kommission hat die Vereinbarung gemeinsam mit der nationalen Regulierungsbehörde NCEC, der ukrainischen Regulierungsbehörde, erleichtert. Erschwingliche Anrufe ermöglichen es Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, Familienangehörige und Freunde in der Ukraine zu erreichen und umgekehrt. Dies wurde von den Unterzeichnern ermöglicht, die sich verpflichtet haben, ihre Tarife für die grenzüberschreitende Verbindung von Anrufen zu senken.

Vereinbarung ermöglicht niedrigere Entgelte 

Die jüngsten Daten des Gremiums der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) zeigen, dass die Vereinbarung es den Betreibern ermöglicht hat, erschwingliche Anrufe anzubieten. Betreiber, die die gemeinsame Erklärung unterzeichnet haben, kommen in der Regel in den Genuss beiderseitig niedrigerer Tarife als diejenigen, die nicht unterzeichnet haben, was wiederum bedeutet, dass sie ihren Kunden niedrigere Entgelte anbieten können. Das GEREK stellt ferner fest, dass sowohl Betreiber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als auch aus der Ukraine (UA) die Vorteile, die sich aus diesen niedrigen Sätzen ergeben, an die Verbraucher weitergeben. EWR-Betreiber bieten Flüchtlingen weiterhin kostenlose SIM-Karten, kostenlose Auslandsgespräche in die Ukraine und monatliche Pakete an, die im Aufnahmeland verwendet werden können.

Neben Telekommunikationsdiensten stellen EWR-Betreiber auch Smartphones, Strombanken und Laptops für Flüchtlinge bereit oder unterstützen Wohltätigkeitsorganisationen. Trotz des Rückgangs des eingehenden Verkehrs, der Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der Teilnehmerbasis sowie der Notwendigkeit, zusätzlich zu anderen negativen Folgen des anhaltenden rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine in die Wiederherstellung des Netzes zu investieren, bieten UA-Betreiber weiterhin kostenlose oder stark reduzierte Roamingdienste an, die auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet sind.

Die Kommission fordert alle Betreiber auf, sich der Vereinbarung anzuschließen. Eine aktualisierte Liste der Unterzeichner finden Sie hier.

Nächste Schritte

Parallel dazu hat die Ukraine daran gearbeitet, ihre Rechtsvorschriften vollständig an die der EU anzugleichen, um sich in den EU-Roamingraum zu integrieren. Das Primärrecht wurde von Präsident Selenskyj unterzeichnet und am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der Ukraine veröffentlicht, während Sekundärgesetze noch verabschiedet werden müssen. Nachdem die Ukraine ihre vollständige Angleichung mitgeteilt hat, was in den kommenden Monaten erwartet wird, wird die Europäische Kommission die Konformität der nationalen Rechtsvorschriften bewerten. Vorbehaltlich einer positiven Bewertung durch die Mitgliedstaaten und eines endgültigen Beschlusses des Assoziationsausschusses EU-Ukraine wird die Ukraine Teil des EU-Roamingraums werden, der eine stabilere und langfristigere Lösung für das Roaming bieten wird.

Hintergrund

Telekommunikationsbetreiber mit Sitz in der EU und der Ukraine unterzeichneten erstmals im April 2022 die gemeinsame Erklärung zu ihren koordinierten Bemühungen um die Sicherung und Stabilisierung erschwinglicher oder kostenloser Roaming- und Auslandsgespräche zwischen der EU und der Ukraine.  Im April 2023 nahm der Assoziationsausschuss EU-Ukraine den Vorschlag der Kommission für den Beitritt der Ukraine zu den EU-Roamingvorschriften an.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: Nikola [dot] JOHNatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Juli 2024
Autor
Vertretung in Deutschland