Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung16. November 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Schengen-Betritt Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens: Kommission ruft Mitgliedstaaten zu Entscheidung auf

Disused border crossings inside the Schengen area: Austria and Slovenia border crossing point.

Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, den Schengen-Beitritt Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens nicht weiter zu verzögern. Bulgarien und Rumänien haben den Schengen-Evaluierungsprozess bereits 2011 erfolgreich abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten haben den Abschluss des Evaluierungsprozesses im Rat anerkannt, aber der Beschluss zur Aufhebung der Binnengrenzen-Kontrollen steht seit mehr als elf Jahren aus. Auch Kroatien hat alle Voraussetzungen für den Beitritt zum Schengen-Raum erfüllt, wie der Rat im Dezember 2021 bestätigt hat. Der Vizepräsident der Europäischen Kommission Margaritis Schinas sagte: „Es ist an der Zeit, Bulgarien, Kroatien und Rumänien die Vollmitgliedschaft im Schengen-Raum zu ermöglichen, wie es ihr Recht ist. Jede weitere Verzögerung birgt die Gefahr, dass die Bürger dieser Länder ungebührlich von Europa entfremdet werden, und das in einer Zeit, in der Europa enger zusammenstehen muss. Ein erweiterter Schengen-Raum wird die EU sowohl intern als auch weltweit stärken.“

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson ergänzte: „Der Beitritt Bulgariens, Rumäniens und Kroatiens zum Schengen-Raum ist die Erfüllung eines europäischen Versprechens und trägt auch der berechtigten Erwartung Rechnung, dass diese Länder Mitglieder werden, wenn sie alle vereinbarten Bedingungen nachweislich erfüllen. Die überwältigende Mehrheit der Europäerinnen und Europäer unterstützt Schengen und die bulgarischen, rumänischen und kroatischen Bürger müssen ihre Rechte ohne weitere Verzögerungen ausüben können. Ich fordere den Rat auf, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, damit diese drei Länder dem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beitreten können.“

In einer heute angenommenen Mitteilung zieht die Kommission eine Bilanz der drei Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Schengen-Vorschriften. Seit Jahren haben diese Mitgliedstaaten erheblich zum reibungslosen Funktionieren des Schengen-Raums beigetragen, auch während der Migrationskrisen, der pandemiebedingten Beschränkungen und in jüngster Zeit angesichts der beispiellosen Folgen des Krieges in der Ukraine.

Die Erweiterung des Schengen-Raums wird die Union sicherer machen – durch einen besseren Schutz unserer gemeinsamen Außengrenzen und eine wirksame polizeiliche Zusammenarbeit; er wird ihr mehr Wohlstand bringen – durch die Vermeidung von Zeitverlusten an den Grenzen und einfachere Kontakte zwischen den Menschen und Unternehmen; und er wird sie attraktiver machen – durch eine erhebliche Erweiterung des weltweit größten gemeinsamen Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen.

Bulgarien und Rumänien

Bulgarien und Rumänien haben den Schengen-Evaluierungsprozess 2011 erfolgreich abgeschlossen. Der Rat hat den Abschluss des Evaluierungsprozesses in zwei gesonderten Schlussfolgerungen anerkannt, aber sein Beschluss zur Aufhebung der Binnengrenzen-Kontrollen steht seit mehr als elf Jahren aus. Angesichts der seit 2011 verstrichenen Zeit und der Weiterentwicklung der Schengen-Vorschriften gaben Bulgarien und Rumänien im März 2022 eine Erklärung an den Rat ab, in der sie ihre Entschlossenheit bekräftigten, die Schengen-Vorschriften weiterhin korrekt anzuwenden und zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Schengen-Raums beizutragen.

Die freiwillige Informationsreise vom Oktober 2022 ergab, dass Bulgarien und Rumänien nicht nur die neuen Vorschriften und Instrumente fortlaufend umgesetzt, sondern auch insgesamt die Anwendung des Schengen-Besitzstands in all seinen Dimensionen erheblich verstärkt haben.

Kroatien

Im Dezember 2021 hatte der Rat bestätigt, dass Kroatien alle Voraussetzungen für den Beitritt zum Schengen-Raum erfüllt hat. Der Evaluierungsprozess fand von 2016 bis 2020 statt. In seinem Rahmen wurde 2020 ein erfolgreicher gezielter Kontrollbesuch zur Überprüfung der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Managements der Außengrenzen durchgeführt. Kroatien hat außerdem im Juni 2021 einen Mechanismus eingerichtet, der eine unabhängige Kontrolle von Grenzeinsätzen, die Migranten und Asylbewerbern gelten, auf Einhaltung der Menschenrechte vorsieht. Kroatien war der erste Mitgliedstaat, der einen solchen Mechanismus eingerichtet hat.

Nächste Schritte

Unter der Leitung des tschechischen Vorsitzes wird der Rat „Justiz und Inneres“ am 8. Dezember über den Beitritt Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens zum Schengen-Raum abstimmen.

Hintergrund

Der Schengen-Raum ist mit 22 EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik und Ungarn) und vier assoziierten Nicht-EU-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) der weltweit größte Raum der Reisefreiheit. Für Irland gilt weiterhin eine Opt-out-Regelung in Bezug auf die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen.

Länder, die dem Schengen-Raum beitreten möchten, müssen sich einer Reihe von Schengen-Evaluierungen unterziehen, mit denen geprüft wird, ob sie die für die Anwendung der Schengen-Vorschriften erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Sobald die Schengen-Evaluierungsmissionen bestätigen, dass ein Mitgliedstaat dem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beitreten kann, ist die einstimmige Zustimmung aller anderen Mitgliedstaaten erforderlich, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden. Auch das Europäische Parlament muss zustimmen.

Das Europäische Parlament hat am 10. November 2022 eine befürwortende Stellungnahme zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die vollständige Geltung des Schengen-Besitzstands in Kroatien abgegeben. Am 18. Oktober 2022 forderte das Europäische Parlament den Rat in einer Entschließung auf, Rumänien und Bulgarien den Beitritt zum Schengen-Raum zu gestatten. 

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung (deutsche Übersetzung folgt)

Mitteilung über die Erweiterung des Schengen-Raums um Bulgarien Kroatien und Rumänien

Bericht über die Informationsreise auf freiwilliger Basis nach Bulgarien und Rumänien betreffend die Anwendung des Schengen-Besitzstands und dessen Weiterentwicklung seit 2011

Mitteilung über die Überprüfung der vollständigen Anwendung des Schengen-Besitzstands durch Kroatien

Schlussfolgerungen des Rates über den Abschluss der Bewertung des Stands der Vorbereitung Rumäniens in Bezug auf die Umsetzung aller Bestimmungen des Schengen-Besitzstands

EU-Beitrittsprozess – Schritt für Schritt (in englischer Sprache)

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in den Schengen-Raum

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. November 2022
Autor
Vertretung in Deutschland