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Vertretung in Deutschland
Presseartikel1. Juni 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Schluss mit der Gewalt gegen Frauen: EU tritt Istanbul-Konvention bei

EU Flaggen.

Die Europäische Union ist heute der Istanbul-Konvention beigetreten. Rechtliche Grundlage sind zwei Ratsbeschlüsse. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová begrüßte die Entscheidung: „Eine von drei Frauen hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren. Geschlechtsspezifische Gewalt ist mit den europäischen Werten unvereinbar, und wir dürfen sie nicht tolerieren. Ich begrüße den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul als bedeutsamen Schritt zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Ich fordere alle Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gewalt zu verhindern und für wirksamen Schutz und Unterstützung aller Opfer zu sorgen.

Das Übereinkommen von Istanbul ist ein umfassender Rahmen auf gesamteuropäischer Ebene, mit dem Frauen vor allen Formen von Gewalt geschützt und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindert, strafrechtlich verfolgt und beseitigt werden sollen. Mit dem Beitritt werden für die EU als Ganzes ehrgeizige internationale Normen bindend.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Annahme der beiden Ratsbeschlüsse zum Beitritt der EU während des schwedischen Ratsvorsitzes werden diese im Amtsblatt veröffentlicht. Die unterzeichnete Beitrittsurkunde wird beim Inkrafttreten der beiden Ratsbeschlüsse beim Europarat hinterlegt; dies geschieht am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt. Das Übereinkommen tritt für die Europäische Union am ersten Tag des Monats nach dem Ablauf von drei Monaten nach dem Tag der Hinterlegung der Beitrittsurkunde beim Generalsekretär des Europarates in Kraft.

Hintergrund

Die Kommission hat den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) im Jahr 2016 vorgeschlagen und einen breit angelegten Beitritt angestrebt, der sowohl ausschließliche als auch geteilte Zuständigkeit umfasst. Im Mai sprach sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für den Beitritt der EU aus. Der Beitritt der EU wird sowohl politisch als auch rechtlich einen wesentlichen Wert auf EU-Ebene bringen.

Das Übereinkommen von Istanbul ist ein umfassendes und wirksames Rechtsinstrument, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen und die Opfer zu schützen.  Es erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung ihrer Menschenrechte darstellt. Es sieht Maßnahmen vor, die auf die Verhütung von Gewalt gegen Frauen, den Schutz und die Unterstützung der Opfer und die Verfolgung der Täter abzielen.

Andere EU-Initiativen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Als Teil der Initiative „Neuer Schwung für die Demokratie in Europa“ hat die Kommission am 8. März 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angenommen. Der Vorschlag soll sicherstellen, dass die schwerwiegendsten Formen von Gewalt gegen Frauen (z. B. Vergewaltigung, Genitalverstümmelung und Cybergewalt, einschließlich Cyberstalking und Weitergabe von intimen Bildern ohne Zustimmung) überall in der EU unter Strafe gestellt werden.

In der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 hat sich die Europäische Kommission zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt verpflichtet. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wird die Vorlage neuer Gesetzesvorschläge angekündigt, mit denen der Gewalt gegen Frauen, einschließlich der Belästigung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts, ein Ende gesetzt werden soll. Darüber hinaus finanziert die Kommission im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte Projekte und Organisationen, die geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen.

Auf internationaler Ebene bietet der Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2020–2025 (GAP III) einen ehrgeizigen außenpolitischen Rahmen, um Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung und der Teilhabe von Frauen zu erzielen. Die EU wird ihre Bemühungen zur Eindämmung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt in der ganzen Welt, auch in Konflikt- und Notsituationen, fortsetzen. So unterstützt die EU mit zunächst 500 Mio. EUR beispielsweise die internationale Initiative „Spotlight“, die die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zum Ziel hat. Ferner beteiligt sich die EU aktiv am „Aufruf zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Notfällen“ – eine weltweite Initiative verschiedener Interessengruppen mit mehr als 100 Beteiligten, bei der es darum geht, Veränderungen voranzutreiben und das humanitäre System zu veranlassen, mehr Verantwortung zu übernehmen, um geschlechtsspezifische Gewalt gleich zu Beginn einer Krise einzudämmen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Istanbul-Konvention

Überblick über Maßnahmen zur Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland