Diese verbesserte Transparenz wird das Bewusstsein für die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erhöhen. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit wird zunehmend anerkannt. Auch das Bewusstsein für klimabezogene Risiken und Chancen wächst. Die Anforderungen an nachhaltige Anlagen waren in den Mitgliedstaaten bisher jedoch oft unterschiedlich; oft wurden den Anlegern im Finanzsektor auch kaum brauchbare Informationen zur Verfügung gestellt.
Die von der Kommission im Mai 2018 vorgeschlagenen und 2019 von den Ko-Gesetzgebern Parlament und Rat verabschiedeten neuen Regeln werden die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen im Finanzsektor stärken und verbessern. Diese Regeln sind Teil der Bemühungen der EU im Rahmen der Agenda für nachhaltige Entwicklung und der Agenda für Klimaneutralität sowie ihres Engagements für das Pariser Abkommen, um sicherzustellen, dass der Finanzsektor sein ganzes Gewicht in den Kampf gegen den Klimawandel einbringt. Die Verordnung wird von technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) begleitet, die von den europäischen Aufsichtsbehörden gemeinsam entwickelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt anwendbar sein werden.
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. März 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland