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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung28. November 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Schnellere Genehmigung, finanzielle Unterstützung: EU-Kommission schlägt 166 grenzüberschreitende Energievorhaben vor

Die Darstellung zeigt ein Piktogram. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem grünen Hintergrund. Innerhalb des weißen Kreises sind verschiedene Symbole zum Thema Engergie dargestellt. Auf der linken Seite im Kreis ist ein Windrad zu sehen, oben in der Mitte eine ähnliches Windrad in gelb. Rechts sieht man eine Sonne und darunter ein Solarpanel mit einem Stecker.

Die EU-Kommission hat insgesamt 166 grenzüberschreitende Energieinfrastrukturvorhaben ausgewählt, die von gestrafften Genehmigungsverfahren profitieren und für eine finanzielle Unterstützung aus der Fazilität „Connecting Europe“ der EU in Betracht kommen. Eine entsprechende erste Liste von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) und Vorhaben von gegenseitigem Interesse (PMI) hat die Kommission vorgelegt. Auch deutsche Projekte sind unter den ausgewählten Vorhaben, die das Energiesystem der EU zukunftsfähig machen sollen.

Dazu zählen u.a. die Stromtrasse SuedOstLink, die reicht von Wolmirstedt bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt bis zum Standort Isar bei Landshut in Bayern reicht; das North Sea Wind Power Hub in der Nordsee, mit dem ein europäisches Elektrizitätssystem für Offshore-Windenergie in der Nordsee entwickelt werden soll; Northern Lights, ein grenzüberschreitendes Projekt zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (u. a. Belgien, Deutschland, Irland, Frankreich, Schweden) sowie Wasserstoffkorridore von Portugal über Spanien und Frankreich nach Deutschland bzw. von Italien über Österreich nach Deutschland. 

Die Liste wird im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) angenommen, mit der die Förderung der Infrastruktur für fossile Brennstoffe beendet und der Schwerpunkt auf der grenzüberschreitenden Energieinfrastruktur der Zukunft gelegt wird. Dazu gehören Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) – also Vorhaben innerhalb der EU – und zum ersten Mal Vorhaben von gegenseitigem Interesse (PMI), die die EU mit anderen Ländern verbinden. Die Kommission wird sicherstellen, dass die Vorhaben zügig abgeschlossen werden, damit sie dazu beitragen können, die Netzkapazität der EU bis 2030 zu verdoppeln und ihr Ziel eines Anteils von 42,5 Prozent an erneuerbaren Energien zu erreichen.

Bei den 166 ausgewählten Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) und Vorhaben von gegenseitigem Interesse (PMI)

  • handelt es sich bei mehr als der Hälfte (85) um Vorhaben in den Bereichen Strom, Offshore und intelligente Stromnetze. Viele von ihnen sollen der Planung nach zwischen 2027 und 2030 in Betrieb genommen werden;
  • werden zum ersten Mal Wasserstoff- und Elektrolyseurvorhaben (65) einbezogen, die eine wichtige Rolle bei der Integration des Energiesystems und der Dekarbonisierung der EU-Industrie spielen werden.
  • Die Liste umfasst im Einklang mit der angestrebten Schaffung eines Markts für CO2-Abscheidung und -Speicherung auch 14 Vorhaben für CO2-Netze.

Nachdem die Kommission heute die PCI- und PMI-Liste im Wege eines delegierten Rechtsakts im Rahmen der TEN-E-Verordnung angenommen hat, wird sie nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Die beiden gesetzgebenden Organe haben zwei Monate Zeit, um die Liste in vollem Umfang anzunehmen oder abzulehnen, können sie jedoch nicht ändern. Dieses Verfahren kann auf Antrag der gemeinsamen Gesetzgeber um zwei Monate verlängert werden. Sobald die Liste angenommen ist, wird die Kommission mit den Vorhabenträgern und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die rasche Umsetzung dieser Liste von Vorhaben im Einklang mit den heute im EU-Aktionsplan für Netze vorgeschlagenen verstärkten Maßnahmen zu unterstützen.

Hintergrund

Bei der heute angenommenen Liste handelt es sich um die sechste Unionsliste mit PCI und die erste Unionsliste mit PCI und PMI, die im Zuge der überarbeiteten TEN-E-Verordnung von 2022 erstellt wurde.

Mit der überarbeiteten Verordnung wird sichergestellt, dass von der EU geförderte grenzüberschreitende Energieinfrastrukturvorhaben dazu beitragen, dass die Union ihre im europäischen Grünen Deal festgelegten Klima- und Energieziele erreicht. Wie in der TEN-E-Verordnung dargelegt, werden solche Listen alle zwei Jahre nach einer umfassenden Konsultation der Interessenträger in regionalen Gruppen, die mit der TEN-E-Verordnung eingerichtet wurden, angenommen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Delegierte Verordnung über die erste Unionsliste von Vorhaben von gemeinsamem und gegenseitigem Interesse

Anhang zur ersten Unionsliste von Vorhaben von gemeinsamem und gegenseitigem Interesse

Fragen und Antworten

Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Interaktive PCI-Karte

Transeuropäische Energienetze (TEN-E)

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. November 2023
Autor
Vertretung in Deutschland