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Vertretung in Deutschland
Presseartikel10. Oktober 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Schutz von Richtern vor politischer Kontrolle: EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Polen wegen der neuen Disziplinarregelung für polnische Richter eingereicht. Gleichzeitig hat sie beschlossen, wegen der potenziellen Auswirkungen...

Am 3. April 2019 hatte die Kommission dieses Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass die neue Disziplinarregelung die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter beeinträchtigt und nicht die vom Gerichtshof der Europäischen Union geforderten notwendigen Garantien für den Schutz der Richter vor politischer Kontrolle bietet.

Nach polnischem Recht können Richter an ordentlichen Gerichten wegen des Inhalts ihrer richterlichen Entscheidungen disziplinarrechtlich verfolgt werden, einschließlich ihres Rechts gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidungen zu ersuchen. Außerdem garantiert die neue Disziplinarregelung auch nicht die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, die ausschließlich aus Richtern besteht, die vom Landesrat für Gerichtswesen ausgewählt wurden, der seinerseits vom polnischen Parlament (Sejm) nach politischen Kriterien ernannt wird. Ferner stellt die neue Disziplinarregelung nicht sicher, dass in Disziplinarverfahren gegen Richter an ordentlichen Gerichten in erster Instanz ein „durch Gesetz errichtetes“ Gericht entscheidet. Stattdessen wird der Präsident der Disziplinarkammer ermächtigt, für ein konkretes Verfahren gegen einen ordentlichen Richter das Disziplinargericht erster Instanz ad hoc und nach fast freiem Ermessen zu bestimmen. Die neue Regelung garantiert nicht mehr, dass Disziplinarsachen innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet werden, so dass der Justizminister über die Möglichkeit verfügt, über von ihm ernannte Disziplinarbeamte anhängige Verfahren nach Belieben in die Länge zu ziehen. Außerdem beeinträchtigt die neue Regelung die Verteidigungsrechte der Richter. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Richter nicht vor politischer Kontrolle geschützt sind und folglich die Unabhängigkeit der Justiz verletzt wird.

Am 3. April 2019 richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Polen. Nach einer eingehenden Analyse der Antwort der polnischen Behörden kam die Kommission zu dem Schluss, dass die rechtlichen Bedenken dadurch nicht entschärft wurden, und ging zur nächsten Verfahrensstufe über: am 17. Juli 2019 richtete sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Polen. Auch in seiner jüngsten Erwiderung ist es Polen nicht gelungen, die Bedenken der Kommission auszuräumen.

Die Kommission hat daher beschlossen, Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Wegen der potenziellen Auswirkungen der Disziplinarregelung auf die richterliche Unabhängigkeit hält die Kommission ein beschleunigtes Verfahren für angebracht, um so früh wie möglich ein rechtskräftiges Urteil herbeizuführen. Dieses Vorgehen läge auch auf der Linie, die die Kommission in ihrer Mitteilung vom 17. Juli 2019 („Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Ein Konzept für das weitere Vorgehen“) vertreten hat. Dort wird hervorgehoben, dass die Kommission ausgehend von ihrem aktuellen Ansatz bei der Durchsetzung und von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bei Vertragsverletzungsverfahren, die die Rechtsstaatlichkeit betreffen, einen strategischen Ansatz verfolgen und wann immer notwendig auf ein beschleunigtes Verfahren und auf Interimsmaßnahmen hinwirken wird.

Hintergrund

Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemein sind. Sie ist in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert. Die Rechtsstaatlichkeit ist von wesentlicher Bedeutung für das Funktionieren der EU als Ganzes (also beispielsweise für den Binnenmarkt und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) und für die Sicherstellung, dass nationale Richter, die ja zugleich auch „EU-Richter“ sind, ihrer Aufgabe nachkommen können, die Anwendung des EU-Rechts sicherzustellen, und im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren ordnungsgemäß mit dem Gerichtshof der EU zusammenarbeiten können. Die Mitteilungen der Kommission vom 3. April und 17. Juli 2019 über die Rechtsstaatlichkeit erklären das bestehende Instrumentarium zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit und die Maßnahmen und Vorschläge der Kommission, dieses weiter zu stärken.

Nach den Verträgen ist die Europäische Kommission zusammen mit den anderen Organen der Union und den Mitgliedstaaten dafür zuständig, die Rechtsstaatlichkeit als Grundwert der Union zu garantieren und für die Achtung des Rechts, der Werte und der Grundsätze der EU zu sorgen.

Die Ereignisse in Polen hatten die Europäische Kommission veranlasst, im Januar 2016 auf der Grundlage des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips einen Dialog mit der polnischen Regierung aufzunehmen und schließlich am 20. Dezember 2017 ein Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV einzuleiten. Das Verfahren basiert auf einem kontinuierlichen Dialog zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat. Die Kommission informiert das Europäische Parlament und den Rat in regelmäßigen Abständen.

Des Weiteren leitete die Kommission am 2. Juli 2018 wegen des polnischen Gesetzes über das Oberste Gericht, insbesondere wegen seiner Bestimmungen über die Pensionierung und ihrer Auswirkungen auf die Unabhängigkeit des Obersten Gerichts, ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Am 24. September 2018 beschloss die Kommission, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen, der am 24. Juni 2019 ein rechtskräftiges Urteil erließ. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Herabsetzung des Pensionsalters der Richter am Obersten Gericht nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist und gegen den Grundsatz der Unabsetzbarkeit von Richtern und damit gegen die Unabhängigkeit der Justiz verstößt.

Am 29. Juli 2017 leitete die Kommission wegen des polnischen Gesetzes über die ordentlichen Gerichte, insbesondere wegen seiner Bestimmungen über die Pensionierung und ihrer Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz, ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Am 20. Dezember 2017 beschloss die Kommission, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung – Rechtsstaatlichkeit: Europäische Kommission unternimmt neue Schritte zum Schutz polnischer Richter vor politischer Kontrolle

Wichtigste Beschlüsse in den Vertragsverletzungsverfahren im Oktober 2019

Fragen und Antworten zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein

Weitere Informationen zu EU-Vertragsverletzungsverfahren

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Oktober 2019
Autor
Vertretung in Deutschland