Schutzstatus des Wolfs: EU-Kommission schlägt Angleichung an Berner Konvention vor - Europäische Kommission
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  • 10. März 2025
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Schutzstatus des Wolfs: EU-Kommission schlägt Angleichung an Berner Konvention vor

Die EU-Kommission hat am Freitag eine gezielte Änderung der Anhänge der Habitat-Richtlinie vorgeschlagen. Damit wird die Habitat-Richtlinie an den geänderten Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gemäß des am Freitag in Kraft getretenen Übereinkommens von Bern angepasst. 

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „In einigen europäischen Regionen sind Wolfsrudel insbesondere für Nutztiere zu einer echten Gefahr geworden. Heute schlagen wir eine Änderung des EU-Rechts vor, die den lokalen Behörden helfen wird, die Wolfspopulationen aktiv zu bewirtschaften und gleichzeitig sowohl die biologische Vielfalt als auch unsere Lebensgrundlagen im ländlichen Raum zu schützen.“ 

Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte: „Der Schutz der Wölfe im Rahmen der Habitat-Richtlinie hat es der Art ermöglicht, sich in den letzten Jahrzehnten vom fast vollständigen Aussterben zu erholen. Allerdings stehen wir jetzt vor einer sich verändernden Realität vor Ort mit einer großen Anzahl von Wölfen in einigen EU-Ländern. Die heute vorgeschlagene Änderung des Rechtsstatus des Wolfs von streng geschützt zu geschützt gemäß der Habitat-Richtlinie wird den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Bewirtschaftung der Wolfspopulationen geben. Dies ändert nichts an der rechtlichen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Art zu schützen und ihre Populationen zu erhalten.“ 

Mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung lokaler Wolfspopulationen 

Der Vorschlag der Kommission wird den Mitgliedstaaten zusätzliche Flexibilität bei der Bewirtschaftung ihrer lokalen Wolfspopulationen einräumen, damit sie Maßnahmen ergreifen können, die gut an die regionalen Gegebenheiten angepasst sind. Da der Wolf eine geschützte Art bleiben wird, müssen die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen und aufrechterhalten. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, ein höheres Schutzniveau für Wölfe beizubehalten, wenn dies nach nationalem Recht für notwendig erachtet wird.

Investitionen in geeignete Schutzmaßnahmen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Zahl der Angriffe auf Nutztiere zu verringern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und die Interessenträger bei der Gestaltung und Umsetzung solcher Maßnahmen weiterhin durch Finanzmittel und andere Formen der Förderung unterstützen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission zur gezielten Änderung der Anhänge IV und V der Habitat-Richtlinie in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Hintergrund

Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse des Status des Wolfs in der EUschlug die Kommission im Dezember 2023 vor, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern. Dieser Vorschlag wurde im September 2024 vom Rat angenommen.

Daraufhin legte die Kommission dem Sekretariat des Übereinkommens von Bern im Namen der EU den Änderungsvorschlag vor. Der Vorschlag wurde am 6. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss des Übereinkommens gebilligt.  Die Änderung der Anhänge der Berner Konvention trat am 7. März 2025, drei Monate nach ihrer Annahme, in Kraft.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Vorschlag der Kommission zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) in der Habitat-Richtlinie

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Datum der Veröffentlichung
10. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland