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Vertretung in Deutschland
Presseartikel13. Juli 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Sicherheitsunion: Illegaler Einfuhr von Kulturgütern zum Zwecke der Terrorfinanzierung Einhalt gebieten

Die Europäische Kommission hat heute neue Regeln vorgelegt, um illegalen Handel mit Kulturgütern und deren illegale Einfuhr in die EU zu unterbinden, da diese häufig mit Terrorismusfinanzierung und anderen Formen der Kriminalität zusammenhängen....

(13.07.2017) - Der heutige Vorschlag ist ein abschließender Schritt zur Verwirklichung des Aktionsplans für eine intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung der Kommission. Er wird diesen Handel vollständig zum Erliegen bringen, da nun keine illegal aus dem Ursprungsland exportierten Kulturgüter in die EU mehr eingeführt werden können. Der Vorschlag erfolgt nur wenige Tage nachdem die Staatengemeinschaft auf dem G20-Gipfel in Hamburg dazu aufgerufen wurden, gegen Terrorismusfinanzierung und damit auch gegen Erbeutung und Schmuggel von Antiquitäten vorzugehen.

Tibor Navracsics, EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, erklärte: „Wenn Kulturgüter bei Plünderungen erbeutet und illegal gehandelt werden, bringt dies die Bürger der betroffenen Länder um einen Teil ihrer kulturellen Identität und zerstört das Kulturerbe der Menschheit. Wir machen heute deutlich, dass die Kommission sich voll und ganz dem Schutz dieses Erbes verschreibt. Auch mit dem Europäischen Jahr des Kulturerbes werden wir dies hervorheben.“

Derzeit gelten Verbote vonseiten der EU für Waren aus Irak und Syrien, es besteht jedoch kein allgemeiner EU-Rechtsrahmen für die Einfuhr von Kulturgütern. Skrupellose Exporteure und Importeure können die aktuellen Regeln ausnutzen und mit den erzielten Gewinnen illegale Tätigkeiten wie Terrorismus finanzieren.

Angesichts der unwirksamen und von Land zu Land unterschiedlichen Rechtsvorschriften sollte die EU in diesem Bereich tätig werden, um sicherzustellen, dass der Import von Kulturgütern überall an den EU-Außengrenzen gleich gehandhabt wird. Dies wird dazu beitragen, dass illegal erworbene Kulturgüter nicht mehr in die EU gelangen. Das kulturelle Leben im Ursprungsland und sein historisches und archäologisches Erbe würden sonst schwer geschädigt.

Die neuen Maßnahmen wurden zunächst im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda der Kommission im Aktionsplan 2016 für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung angekündigt. Im Februar 2016 wiesen die EU-Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Intensivierung des Vorgehens gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern eine wichtige und dringende Angelegenheit sei, und forderten die Kommission dazu auf, so schnell wie möglich einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.

Im Rahmen der neuen Vorschriften sind mehrere Maßnahmen geplant, damit die unerlaubte Einfuhr von Kulturgütern sich künftig deutlich schwieriger gestaltet:

– Festlegung einer neuen, EU-weit einheitlichen Definition von „Kulturgütern“, die bei der Einfuhr gilt und die unterschiedlichsten Objekte umfasst, unter anderem archäologische Fundstücke, Schriftrollen, Reste historischer Monumente, Kunstgegenstände, Sammlungen und Antiquitäten. Die neuen Regeln gelten nur für Kulturgüter, die nachweislich einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, d.h. zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 250 Jahre alt sind.

– Einführung eines neuen Genehmigungssystems für die Einfuhr von archäologischen Objekten, Teilen von Monumenten sowie alten Manuskripten und Büchern. Importeure werden vor der Einfuhr solcher Waren in die EU von den zuständigen Behörden in der EU ausgestellte Einfuhrgenehmigungen einholen müssen.

– Für andere Arten von Kulturgütern werden Importeure nun ein strengeres Zertifizierungssystem durchlaufen müssen: Es ist eine unterzeichnete Erklärung oder eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, mit der bestätigt wird, dass die Waren rechtmäßig aus dem Drittstaat exportiert wurden.

– Zollbehörden werden in Zukunft die Befugnis haben, Ware zu beschlagnahmen und einzubehalten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die zu importierenden Kulturgüter legal exportiert worden sind.

Des Weiteren sind Aufklärungskampagnen geplant, die sich an Käufer von Kulturgütern richten, etwa auf dem Kunstmarkt tätige gewerbliche Einführer oder Käufer von Kulturgütern in Europa. Die Mitgliedstaaten werden zudem Fortbildungsmaßnahmen für Zollbeamte und Strafvollzugsdienste organisieren, um deren Fähigkeit zu verbessern, verdächtige Lieferungen zu identifizieren und bei der Vorbeugung von illegalem Handel wirksamer zusammenzuarbeiten.

Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, dafür zu sorgen, dass für alle, die die Vorschriften nicht einhalten, und insbesondere für die Abgabe unwahrer Erklärungen oder Informationen wirksame und angemessene Strafen mit abschreckender Wirkung gelten.

Hintergrund

Parteien in bewaffneten Konflikten und Terrorgruppen haben auf der ganzen Welt zahlreiche Straftaten gegen unser gemeinsames Kulturerbe verübt. Aktuelle Berichte zeigen auch, dass wertvolle Kunstgegenstände, Skulpturen und archäologische Artefakte aus bestimmten Drittstaaten in der EU verkauft bzw. in die EU importiert und die Gewinne daraus möglicherweise zur Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden.

Derzeit wenden die EU-Mitgliedstaaten auf den Import und Versand von Kunst und Antiquitäten das allgemeine Zollrecht oder den Zollkodex der Union an. Für Kulturgüter aus Irak und Syrien gelten spezielle Rechtsvorschriften. In den letzten Jahren hat sich immer deutlicher gezeigt, dass diese Vorschriften zur Unterbindung von illegalem Handel mit Kulturgütern nicht ausreichen.

Im Juli 2017 forderten die G 20 alle Länder dazu auf, gegen sämtliche alternative Finanzierungsquellen des Terrorismus und damit auch gegen die Erbeutung und den Schmuggel von Antiquitäten vorzugehen. Die G7 haben Drittstaaten ebenfalls zu Maßnahmen in diesem Bereich aufgerufen.

Im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 soll hervorgehoben werden, wie wichtig der Schutz des Kulturerbes ist. Dazu sind auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zahlreiche Veranstaltungen geplant. Ein weiteres Ziel besteht darin, auf die Bedeutung von Kulturerbe hinzuweisen und durch die Förderung innovativer und engagierter Maßnahmen seinen Erhalt für die kommenden Generationen zu gewährleisten.

Der weltweite Legalmarkt für Kunst und Antiquitäten wurde 2016 auf 56 Mrd. EUR geschätzt, wobei der Wert des europäischen Marktes sich auf etwa 19 Mrd. EUR beläuft.

Weiteres Vorgehen

Der Verordnungsentwurf wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung vorgelegt. Die Kommission hofft auf eine zügige Annahme im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zum neuen Vorschlag zur Bekämpfung von illegalem Handel mit Kulturgütern

Webseite der Generaldirektion TAXUD zum neuen Vorschlag zur Bekämpfung von illegalem Handel mit Kulturgütern

Weitere Informationen über das Europäische Jahr des Kulturerbes

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Juli 2017
Autor
Vertretung in Deutschland