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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung12. Juli 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Slots im Luftverkehr: flexiblere Ausnahmeregelung und gezielte Erleichterungen für Fluggesellschaften

Flugzeug.

Die Regelungen für Zeitslots von Fluggesellschaften sollen flexibler werden. Die Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der es ermöglicht, auf unerwartete Entwicklungen zu reagieren. Zwar weisen aktuelle Zahlen und Prognosen auf eine Erholung des Luftverkehrs hin, die COVID-19 Pandemie und der Krieg in der Ukraine zeigen jedoch, dass die geltenden Regelungen zu Start- und Landerechten nicht flexibel genug sind.

Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte dazu: „Die Nachfrage im Luftverkehr ist eindeutig wieder da, und es ist an der Zeit, zu normalen Slots zurückzukehren. So können die Flughafenkapazitäten mit einem fairen und wettbewerbsfähigen Zugang für die Luftfahrtunternehmen genutzt werden. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass wir auf das Unerwartete besser vorbereitet sind."

Die Kommission schlägt daher zum einen vor, ab dem 30. Oktober wieder zur Standardnutzung von Start- und Landerechten (Slots) in Höhe von 80 Prozent zurückzukehren. Gleichzeitig soll das während der Pandemie geschaffene Instrument der „begründeten Ausnahmen für die Nichtnutzung von Zeitnischen (JNUS)“ länger genutzt werden können. Die Fluggesellschaften könnten diese Ausnahmen in Situationen wie epidemiologischen Notfällen, Naturkatastrophen oder politischen Unruhen mit Auswirkungen auf den Flugverkehr nutzen.

Als letztes Mittel wäre die Kommission zudem befugt, die Nutzungsrate zu senken, wenn das Luftverkehrsaufkommen aufgrund von COVID-19, einer anderen epidemiologischen Situation oder als unmittelbare Folge des Ukrainekriegs vier Wochen unter 80 Prozent im Vergleich zu den Zahlen aus 2019 fällt. 

Die Kommission schlägt zusätzlich eine Reihe spezifischer Maßnahmen vor, um die Folgen der russischen Aggression abzumildern und die Luftverkehrsverbindungen zwischen der EU und der Ukraine wiederherzustellen, wenn es soweit ist.

Nächste Schritte

Der Vorschlag wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Er wird zunächst vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert werden. Wenn er angenommen wird, werden die Entlastungsbestimmungen mit Beginn der Wintersaison am 30. Oktober 2022 in Kraft treten und bis zum 26. März 2024 andauern.

Weitere Informationen:

Die ausführliche Pressemitteilung auf Englisch

Die Verordnung  über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft finden Sie hier.

Informationen zu JNUS hier

Informationen zum Flugverkehr in der EU

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280- 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Juli 2022
Autor
Vertretung in Deutschland