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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung16. Dezember 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Staatliche Beihilfen: Deutsche Regelung zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken in Schutzgebieten genehmigt

Reform of the CAP

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 648 Millionen Euro genehmigt, um nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken in Schutzgebieten zu fördern. Sie steht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang. Die Regelung soll Landwirte für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entschädigen, die sich aus dem Nutzungsverbot bestimmter Erzeugnisse in Gebieten ergeben, die unter besonderem Schutz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt stehen.

Im Rahmen der Regelung werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen an Unternehmen aller Größenordnungen gewährt, die im primären Agrarsektor tätig sind und in den in der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie beschriebenen Gebieten arbeiten. Die Höhe der Beihilfe entspricht den entstehenden Mehrkosten und Einkommensverlusten pro Hektar und basiert auf Durchschnittswerten von Preisen und Erträgen für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

Bewertung der Kommission

Die Kommission hat die Regelung auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung notwendig und geeignet ist, um die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu fördern. Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung verhältnismäßig ist, da sie sich auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.102118 zugänglich gemacht.

Weitere Informationen

Daily News vom 16. Dezember

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Deutschland