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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung19. Oktober 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation: Überarbeiteter Unionsrahmen unterstützt ökologischen und digitalen Wandel

Ein pinker Hintergrund mit einem weißen Krais in der Mitte. Innerhalb des Kreises sind grafische Darstellungen eines DNA-Strang, verschiedene chemische Formeln und Verbindungen und unten im Kreis sind zwei Bücher dargestellt, die aufeinander liegen. Auf den Büchern ist grafisch ein Erlenmeyerkolben dargestellt.

Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Mitteilung über staatliche Beihilfen angenommen, die die Forschung, Entwicklung und Innovation fördern. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager hob hervor, dass die gezielten Änderungen der Vorschriften den ökologischen und digitalen Wandel in Europa unterstützen, „indem öffentlich-private Investitionen in bahnbrechende Innovationen und Forschung sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastruktur erleichtert werden.“ Die Vorschriften legen fest, was die Mitgliedstaaten bei der Gewährung staatlicher Beihilfen für FEI-Tätigkeiten von Unternehmen beachten müssen – etwa um faire Wettbewerbsbedingungen zu wahren. Der „FEI-Rahmen 2022“ ist heute in Kraft getreten.

Der überarbeitete FEI-Rahmen

Die Annahme des FEI-Rahmens 2022 folgt auf eine Evaluierung der bestehenden Vorschriften, die 2019 im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften eingeleitet wurde. Darüber hinaus hat die Kommission alle Interessenträger umfassend zu dem Entwurf der überarbeiteten Mitteilung konsultiert. Im Rahmen der Konsultation gingen Beiträge von Mitgliedstaaten, Unternehmens- und Forschungsverbänden, Interessengruppen und Unternehmen, NRO sowie Bürgerinnen und Bürgern ein.

Der überarbeitete FEI-Rahmen enthält eine Reihe gezielter Anpassungen i) zur Vereinfachung und um die bei der Anwendung des FEI-Rahmens von 2014 gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen, ii) um regulatorische, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen und iii) um einschlägige Vorschriften an die aktuellen politischen Prioritäten der EU wie den europäischen Grünen Deal, die Industriestrategie und die Digitalstrategie anzupassen.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen insbesondere auf Folgendes ab:

  • Aktualisierung der bestehenden Begriffsbestimmungen für Forschungs- und Innovationstätigkeiten, die nach dem FEI-Rahmen beihilfefähig sind. So wird insbesondere die Anwendbarkeit in Bezug auf digitale Technologien und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung (z. B. Hochleistungsrechnen, Quantentechnologien, Blockchains, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Big Data, Cloud-Computing und Edge-Computing) präzisiert. Dadurch soll Rechtssicherheit für Mitgliedstaaten und Interessenträger geschaffen werden. Gleichzeitig sollen FEI-Investitionen gefördert werden, die den digitalen Wandel in der EU ermöglichen werden;
  • Ermöglichung öffentlicher Unterstützung für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, die für die Entwicklung, Erprobung und Hochskalierung von Technologien erforderlich sind. Ziel ist es, die rasche Entwicklung und letztendliche Einführung modernster und bahnbrechender Technologien, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen, weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig den ökologischen und digitalen Wandel der EU-Wirtschaft zu erleichtern und einen Beitrag zur neuen europäischen Innovationsagenda zu leisten;
  • Vereinfachung bestimmter Vorschriften, um die praktische Anwendung des FEI-Rahmens zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden zu verringern. Mit den neuen Vorschriften wird beispielsweise ein vereinfachter Mechanismus zur Bestimmung der indirekten Kosten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingeführt, die nach den Beihilfevorschriften förderfähig sind.

Gleichzeitig umfasst der FEI-Rahmen 2022 Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Beihilfen auf das notwendige Minimum beschränkt sind und nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen.

Hintergrund

Der FEI-Rahmen soll Tätigkeiten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation fördern, die aufgrund von Marktversagen ohne öffentliche Unterstützung nicht durchgeführt würden. Er versetzt die Mitgliedstaaten in die Lage, den Unternehmen und der Forschungsgemeinschaft unter bestimmten Bedingungen die erforderlichen Anreize für die Durchführung der wichtigen Tätigkeiten und Investitionen in diesem Bereich bereitzustellen. Der FEI-Rahmen beruht auf dem Grundsatz der Technologieneutralität und bezieht somit alle Technologien, Industrien und Wirtschaftszweige ein, um sicherzustellen, dass die Vorschriften nicht im Voraus vorschreiben, auf welchen Forschungswegen neue Lösungen für innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickelt werden sollen.

Der FEI-Rahmen wird durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung ergänzt, die Ex-ante-Kriterien für die Vereinbarkeit enthält, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission durchführen können.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung vom 19. Oktober

Mitteilung über staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation („FEI-Rahmen 2022“)

Website der Generaldirektion Wettbewerb

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Oktober 2022
Autor
Vertretung in Deutschland