Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung15. November 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zu De-minimis-Verordnung

Das Bild stellt ein Piktogram da. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem blau-lila Hintergrund. Innerhalb des Kreises sind am unteren Rand graphisch Personen dargestellt und über ihnen einge Schilder mit Haken darin. Über den Schildern, am oberen Rand des Bildes befinden sich zwei kleinere Personen mit Sprechblasen.

Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der De-minimis-Verordnung durch. Nach den derzeitigen Vorschriften können die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von drei Jahren Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Begünstigtem gewähren („De-minimis-Schwelle“), ohne diese vorher bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden. Es wird davon ausgegangen, dass ein solcher Betrag keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im EU-Binnenmarkt hat. Daher wird er nicht als staatliche Beihilfe angesehen. Diese Regeln laufen am 31. Dezember 2023 aus.

Die Kommission schlägt vor, die De-minimis-Schwelle zu überarbeiten, um sie an den aktuellen wirtschaftlichen Kontext anzupassen und die Transparenzanforderungen durch die Einführung eines obligatorischen Registers der Begünstigten zu verbessern. Das wird den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die derzeit ein System der Selbsterklärung verwenden, verringern.

Die im Jahr 2020 im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften durchgeführte Evaluierung ergab, dass die De-minimis-Verordnung insgesamt zweckmäßig ist. Am 27. Juni 2022 hat die Kommission bereits zu Stellungnahmen zu dieser vorgeschlagenen Überarbeitung aufgefordert. Bis zum 25. Juli 2022 gingen 132 Beiträge ein.

Alle Beteiligten, insbesondere die nationalen Behörden, die De-minimis-Beihilfen gewähren, können vom 15. November 2022 bis zum 10. Januar 2022 in allen EU-Amtssprachen Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Überarbeitung abgeben.

Weitere Informationen

Daily News vom 15. November

Konsultation

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber). Tel.: +49 (0) 30 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. November 2022
Autor
Vertretung in Deutschland