Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Luftverkehrsleitlinien, geprüft. Sie stellte fest, dass der Dortmunder Flughafen nicht auf Kosten anderer Flughäfen im gleichen Einzugsgebiet wachsen wird. Daher ist es unwahrscheinlich, dass sich die Beihilfe negativ auf die Rentabilität anderer Flughäfen auswirkt. Im Gegenteil dürfte die Unterstützung des Dortmunder Flughafens einen positiven Beitrag zur Entlastung des Düsseldorfer Flughafens leisten, der derzeit an seiner Kapazitätsgrenze arbeitet.
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die öffentliche Unterstützung zur Mobilität der Bürger der Europäischen Union beitragen und die Verbindungen in der dicht besiedelten Metropolregion Rhein-Ruhr verbessern wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie demnächst auf der Website der Kommission, im öffentlichen Register unter der Nummer SA.46373.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. Juli 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland