
Die Europäische Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten erneut zu einer Verlängerung und Anpassung des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen. Der Krisenrahmen stützt die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine. Die Kommission hatte ihn am 23. März angenommen und am 20. Juli erstmals geändert. Am 5. Oktober wurde eine erste Konsultation der Mitgliedstaaten eingeleitet: unter anderem zu einer Verlängerung des Befristeten Krisenrahmens und zu neuen Instrumenten, um die Abnahme der Stromnachfrage zu unterstützen.
Unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Rückmeldungen der Mitgliedstaaten und im Hinblick auf die jüngste Verordnung über eine Notfallmaßnahme als Reaktion auf die hohen Energiepreise (Verordnung (EU) 2022/1854) sowie den Vorschlag der Kommission für eine neue Notfallverordnung konsultiert die Kommission die Mitgliedstaaten nun weiter. Dabei geht es insbesondere um:
· eine gezielte Anpassung, um die Möglichkeit der Mitgliedstaaten zu erweitern, Energieunternehmen öffentliche Garantien zu gewähren – um die finanziellen Sicherheiten für ihre Handelstätigkeiten angesichts der aktuellen Marktpreise und der Volatilität zu decken, und
· zusätzliche Anpassungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Unternehmen, die von hohen Energiepreisen betroffen sind, zu helfen. Hauptziel des Vorschlags ist es, die Flexibilität weiter zu erhöhen. So können die Staaten Unternehmen, die mit einem erheblichen Anstieg ihrer Energiekosten konfrontiert sind, schneller und wirksamer unterstützen – und gleichzeitig die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt wahren.
Die vorgeschlagenen Änderungen ergänzen die Verordnung (EU) 2022/1854. Sie sollen sicherstellen, dass der Befristete Krisenrahmen die Mitgliedstaaten weiterhin in die Lage versetzt, der Wirtschaft die notwendige und angemessene Unterstützung zu gewähren und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Die Kommission beabsichtigt, den überarbeiteten Befristeten Krisenrahmen bis Ende Oktober zu verabschieden. Sie wird dabei die Rückmeldungen der Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls Elemente des Kommissionsvorschlags für eine neue Dringlichkeitsverordnung berücksichtigen, um den hohen Gaspreisen in der EU zu begegnen und die Versorgungssicherheit in diesem Winter zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung vom 26. Oktober
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Oktober 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland