Die Europäische Kommission hat die Möglichkeit, bestimmten Regionalflughäfen auf der Grundlage der Leitlinien von 2014 für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften Betriebsbeihilfen zu gewähren, bis zum 4. April 2027 verlängert. Ansonsten bleiben die Leitlinien unverändert anwendbar.
Genehmigte Verlängerung
Nach den Leitlinien von 2014 für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsbeihilfen für Regionalflughäfen mit weniger als 3 Millionen Fluggästen pro Jahr gewähren, wenn dies zur Erreichung eines kostendeckenden Betriebs erforderlich ist. In den Leitlinien ist ein Übergangszeitraum von zehn Jahren festgelegt, in dem solche Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden können. Dieser Übergangszeitraum wäre am 4. April 2024 ausgelaufen.
Gemäß den Leitlinien können die Mitgliedstaaten ferner Flughäfen mit bis zu 700.000 Passagieren pro Jahr, für die der kostendeckende Betrieb besonders schwierig zu erreichen ist, Beihilfen auf der Grundlage günstigerer Regeln gewähren (höhere Beihilfeintensitäten). Diese ursprünglich auf fünf Jahre angelegte Möglichkeit war bereits 2018 verlängert worden und wäre nun ebenfalls im April 2024 ausgelaufen.
Nach Annahme der Leitlinien im Jahr 2014 wurde der europäische Luftverkehrssektor durch die COVID-19-Pandemie und die zur ihrer Eindämmung erlassenen Gesundheitsschutzmaßnahmen und Reisebeschränkungen stark beeinträchtigt. Die Energiekrise infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat die Lage durch einen erheblichen Anstieg der Energiekosten der Flughafenbetreiber weiter verschlechtert. Besonders Regionalflughäfen haben geringere Einnahmen und höhere Kosten verzeichnet, mit negativen Konsequenzen für die Rentabilität. Unter diesen Umständen droht die Schließung bestimmter Regionalflughäfen, zulasten der Konnektivität in der gesamten EU.
Angesichts dieser außergewöhnlichen Lage hat die Kommission beschlossen, den Übergangszeitraum, in dem die Mitgliedstaaten Beihilfen zur Deckung der Betriebskosten von Regionalflughäfen gewähren können, um drei Jahre bis zum 4. April 2027 zu verlängern. Die Mitgliedstaaten haben also weiterhin die Möglichkeit, Regionalflughäfen auf dem Weg zu einem kostendeckenden bzw. rentablen Betrieb zu unterstützen. Auch die günstigeren Regeln für Flughäfen mit jährlich bis zu 700 000 Fluggästen dürfen bis zum 4. April 2027 weiter angewendet werden.
Hintergrund
Im Jahr 2022 veröffentlichte die Kommission eine Sondierung, in der sie alle Interessenträger aufforderte, Stellung zu nehmen zu den für Regionalflughäfen geplanten Maßnahmen der Kommission. Die meisten Rückmeldungen unterstützten die geplante Verlängerung: Sie sei erforderlich, da die COVID-19-Pandemie den kostendeckenden Betrieb von Regionalflughäfen erschwert habe. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sind hier abrufbar.
Die Kommission hat von Mai bis Juni 2023 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, in der alle Interessenträger aufgefordert wurden, zum Entwurf des Vorschlags zur Verlängerung der Leitlinien von 2014 für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften Stellung zu nehmen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Juli 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland