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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung9. März 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Staatliche Beihilfen nach Brexit: 32 Mio. Euro für deutschen Fischereisektor genehmigt

Fischkutter Nordsee
dpa Bildfunk

Fischereiunternehmen in Deutschland dürfen mit staatlichen Beihilfen von insgesamt 32 Millionen Euro unterstützt werden. Die Europäische Kommission hat eine entsprechende deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Es geht darum, die Brexit-Auswirkungen abzufedern: Die Unternehmen sollen nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU bei der Neuausrichtung ihrer Tätigkeiten unterstützt werden.

Dazu gehören:

  • Vermarktungstätigkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 999.900 Euro je Begünstigten;
  • Anpassung der Fischverarbeitungstätigkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 7,5 Millionen Euro je Begünstigten;
  • Investitionen in Fischereifahrzeuge unter deutscher Flagge bis zu einem Höchstbetrag von 5 Millionen Euro je Begünstigten;
  • Abfindungen für entlassene Arbeitnehmer („Abzugsentschädigung“) bis zu einer Gesamthöhe von 999.900 Euro pro Unternehmen.

Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Finanzierung

Die Maßnahme soll aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit finanziert werden. Sie wurde eingerichtet, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Brexit abzufedern - vorbehaltlich der Genehmigung gemäß den besonderen Bestimmungen für die Finanzierung aus diesem Instrument.

Prüfung und Genehmigung

Die Kommission hat die Regelung auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft. Er gestattet es den Mitgliedstaaten, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Gebiete unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, insbesondere nach den Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor.

Die Kommission stellte fest, dass die Regelung die wirtschaftliche Tätigkeit der Fischerei und der Fischverarbeitung erleichtert und die Handelsbedingungen nicht in einer Weise beeinträchtigt, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. 

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.101585 zugänglich gemacht.

Weitere Informationen:

Daily News vom 9. März

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber), Tel.: +49 (30) 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. März 2023
Autor
Vertretung in Deutschland