Stärkung der Frauenrechte: Neuer Fahrplan veröffentlicht - Europäische Kommission
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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 7. März 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 6 Min

Stärkung der Frauenrechte: Neuer Fahrplan veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März ihren Fahrplan für die Frauenrechte und den Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU 2025 vorgestellt. Der Fahrplan wird die Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter voranbringen und eine langfristige politische Vision für den weiteren Ausbau von Frauenrechten etablieren.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Es gibt keinen Grund, wieso eine Frau weniger verdienen sollte als ein Mann. Oder wieso sie schlechteren Gesundheitsstandards oder Gewalt ausgesetzt sein sollte – allein wegen ihres Geschlechts. Wir wissen, dass Gesellschaften, in denen Frauen und Männer gleich behandelt werden, besser, gerechter und erfolgreicher sind. Lassen Sie uns also die vielfältigen Talente und Fähigkeiten aller Menschen, Männer wie Frauen, nutzen. Der von uns heute vorgelegte Fahrplan zeigt unsere Entschlossenheit, weiterhin eine Europäische Union der Geschlechtergerechtigkeit und der Frauenrechte aufzubauen.

Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichberechtigung sowie Krisenvorsorge und –management, sagte: „Die Gleichstellung der Geschlechter infrage zu stellen, bedeutet Fortschritt infrage zu stellen. Die Gleichstellung der Geschlechter steht nicht zur Debatte – sie sollte so selbstverständlich sein wie die Tatsache, dass wir atmen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Lebensweise. Dieser Fahrplan für die Frauenrechte leuchtet uns den Weg, er zeigt uns eine Welt, in der Frauen und Mädchen ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung führen, gedeihen und ihr volles Potenzial entfalten können.“

Orientierung für die geplante Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 

Einige Gesellschaften in der EU liegen bei der Geschlechtergerechtigkeit im weltweiten Vergleich ganz vorn – so geht die EU mit gutem Beispiel voran. Der Fahrplan baut auf den erheblichen Fortschritten auf, die im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 erzielt wurden. In den vergangenen fünf Jahren hat die EU mit Rechtsvorschriften historische Fortschritte erzielt und viele Bereiche abgedeckt: von der Lohntransparenz über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Hinblick auf eine gleichberechtigte Aufteilung von Care-Arbeit und die ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Führungsetagen bis hin zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen.

Mit dem Fahrplan bekräftigt die Kommission ihre Entschlossenheit, sich für die Stärkung von Frauen und Mädchen und die vollständige Verwirklichung einer geschlechtergerechten Gesellschaft in Europa und der Welt einzusetzen. Der Fahrplan bietet eine Orientierung für die Maßnahmen der nächsten Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter.

Ein Kompass für die Rechte der Frau

Zwar hat die EU eine Reihe entscheidender Initiativen im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 angenommen, doch sind die Fortschritte laut dem Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter 2025 innerhalb der einzelnen Bereiche und Mitgliedstaaten nach wie vor langsam und uneinheitlich. Jede dritte Frau in der EU hat in ihrem Leben bereits körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Die Lücken bei der Beschäftigung und beim Lohn schließen sich in der EU nur langsam, während Gewalt gegen Frauen, diskriminierende Normen und Klischees weiterhin bestehen. Frauen sind in Niedriglohnjobs über- und in Führungsrollen unterrepräsentiert.

Mit dem Fahrplan sollen strukturelle diskriminierende Normen in unseren Gesellschaften direkt angegangen werden. Folgendes soll dabei erreicht werden:

  • Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt – das bedeutet auch: Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (wie sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, aufgrund fehlender Einwilligung), Sicherstellung der Unterstützung und des Schutzes von Opfern von Gewalt.
  • Höchste Gesundheitsstandards – Unterstützung und Ergänzung von Gesundheitsmaßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang von Frauen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten unter uneingeschränkter Achtung der Verträge und Förderung der geschlechtersensiblen medizinischen Forschung, klinischer Studien, Diagnostik und Behandlungen.
  • Lohngleichheit und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung – Abbau des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles, Ausbau des Finanzwissens von Frauen und Mädchen, höhere Wertschätzung von Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeführt werden.
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Betreuungsaufgaben – gleiche Aufteilung von Betreuungsaufgaben zwischen Frauen und Männern, Förderung von Investitionen in den Langzeitpflege- und Betreuungssektor für hohe Qualität in der Betreuung und Pflege.
  • Gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und angemessene Arbeitsbedingungen – Beseitigung des Geschlechtergefälles und der sexuellen Belästigung in der Arbeitswelt, Sicherstellung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze und gleicher Karriereperspektiven.
  • Hochwertige und inklusive Bildung – Förderung einer ausgewogenen Geschlechterperspektive auf allen Ebenen der Bildung, Ermutigung von Mädchen und Frauen, sich für naturwissenschaftliche Berufe zu entscheiden, und Bestärkung von Jungen und Männern zur Berufswahl im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen.
  • Politische Teilhabe und gleichberechtigte Vertretung – Förderung einer ausgewogenen Geschlechterverteilung bei der Vertretung in allen Bereichen und auf allen Ebenen des öffentlichen und politischen Lebens, Gewährleistung der Sicherheit von Frauen in der Öffentlichkeit, Bekämpfung von Sexismus.
  • Institutionelle Mechanismen zur Durchsetzung der Frauenrechte – insbesondere durch Einrichtung spezieller institutioneller Infrastrukturen zur Durchsetzung der Geschlechtergleichstellung und des Gender Mainstreamings, Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung von Gleichstellungsmaßnahmen und Frauenrechtsorganisationen.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament, den Rat, die Mitgliedstaaten und andere Organe und Interessenträger auf, den Fahrplan mitzutragen und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen vorzuschlagen, damit diese EU-weite Verpflichtung zu mehr Frauenrechten Wirklichkeit wird.

Hintergrund

Die Gleichheit von Frauen und Männern ist ein Grundrecht und seit 1957 mit den Römischen Verträgen im EU-Recht verankert. Die heutige Annahme des Fahrplans fällt mit dem 30. Jubiläum der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking zusammen, in denen sich 189 Länder – darunter auch alle EU-Mitgliedstaaten – verpflichtet haben, die Rolle der Frau zu fördern und weltweit die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.

Dieses Ziel ist auch in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen verankert. Darin wird eine neue Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter angekündigt, mit der die Rechte der Frau gestärkt werden sollen: „von der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt bis hin zur Stärkung der Position von Frauen in der Politik und auf dem Arbeitsmarkt, und dies in der gesamten EU und in allen EU-Institutionen.

Die Kommission hat heute auch ihren Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU 2025 veröffentlicht, der einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 enthält. Aus dem Bericht geht zwar hervor, dass im vergangenen Jahr wichtige Fortschritte bei den Rechtsvorschriften – etwa die Annahme der ersten Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – erzielt wurden, dennoch aber sind die mit der Erklärung von Peking eingegangenen Verpflichtungen noch nicht vollständig erfüllt. Laut dem Gleichstellungsindex 2024 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE), der anhand einer Skala den Stand der Gleichstellung der Geschlechter in der EU aufzeigt, lag die EU 2024 bei 71 von 100 möglichen Punkten. Außerdem zeigte eine im November 2024 durchgeführte EU-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt von Eurostat, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und dem EIGE weitverbreitete Gewalt gegen Frauen auf.

Im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte unterstützt die Kommission verschiedene Projekte und Organisationen finanziell, die die Geschlechtergleichstellung fördern und geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen. Die Kommission veröffentlichte eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ab dem 20. Februar 2025. Es geht um die Finanzierung von Projekten, die sich mit der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Schutz und der Unterstützung von Opfern und Überlebenden und der Unterstützung von in diesem Bereich tätigen Basisorganisationen befassen. Die Vorschläge können bis zum 7. Mai 2025 eingereicht werden.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fahrplan für die Frauenrechte

Fahrplan für die Frauenrechte – Grundsätze für eine geschlechtergerechte Gesellschaft

Jahresbericht über die Gleichstellung der Geschlechter

Factsheet

Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025

Datenportal zur Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland