28/04/2016 - Mit der Regelung sollen die MwSt-Vorschriften für Reisebüros, die in der EU Pauschalreisen anbieten, vereinfacht und angepasst werden. Wenn die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind, müssen alle Reisebüros die Regelung anwenden, der zufolge die Gewinnmarge (Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten des Reisebüros und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag ohne MwSt) als MwSt-Bemessungsgrundlage gilt. Ziel der Regelung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.
Weitere Informationen hierzu in der vollständigen Pressemitteilung.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. April 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland