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Vertretung in Deutschland
Presseartikel28. April 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Steuern: Kommission verklagt Deutschland wegen MwSt-Vorschriften für Reisebüros

Deutschland hat es versäumt, für eine ordnungsgemäße Anwendung der in der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) vorgesehenen MwSt-Sonderregelung für Reisebüros zu sorgen und wird deshalb von der Europäischen Kommission vor dem...

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28/04/2016 - Mit der Regelung sollen die MwSt-Vorschriften für Reisebüros, die in der EU Pauschalreisen anbieten, vereinfacht und angepasst werden. Wenn die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind, müssen alle Reisebüros die Regelung anwenden, der zufolge die Gewinnmarge (Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten des Reisebüros und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag ohne MwSt) als MwSt-Bemessungsgrundlage gilt. Ziel der Regelung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.

Weitere Informationen hierzu in der vollständigen Pressemitteilung.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. April 2016
Autor
Vertretung in Deutschland