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Vertretung in Deutschland
Presseartikel7. Dezember 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Stromhandel zwischen Dänemark und Deutschland: Kommission beschließt verbindliche Verpflichtungen für TenneT zur Erhöhung der Übertragungskapazitäten

Die Übertragungskapazitäten der Stromverbindungsleitung zwischen Dänemark und Deutschland sollen erheblich erhöht werden. Mit einem Beschluss der EU-Kommission von heute (Freitag) werden die vom deutschen Netzbetreiber TenneT in diesem Zusammenhang...

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Aufgrund unseres Beschlusses, TenneT rechtsverbindliche Verpflichtungen aufzuerlegen, die Übertragungskapazität der Stromverbindungsleitung zwischen Dänemark und Deutschland zu erhöhen, werden mehr Stromerzeuger Zugang zum deutschen Großhandelsmarkt erhalten. Dies steht voll und ganz im Einklang mit unserem Ziel, im Interesse der Verbraucher die Wettbewerbsfähigkeit und Integration des europäischen Energiemarkts zu stärken und in der EU den Übergang zu sauberen, erneuerbaren Energiequellen zu erleichtern.“

Wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission

Mit ihrem am 19. März 2018 erlassenen Beschluss leitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren ein, um zu untersuchen, ob TenneT gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, indem das Unternehmen die nach Süden gerichtete Kapazität an der Stromverbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland systematisch beschränkte.

Die Kommission hatte Bedenken, dass TenneT mit diesem Vorgehen nicht-deutsche Energieerzeuger benachteiligte, da es die Ausfuhr billigen Stroms aus den nordischen Ländern, in denen der Strom weitgehend aus erneuerbaren Energiequellen (größtenteils Wind- und Wasserkraft) erzeugt wird, nach Deutschland verhinderte. Dies wiederum würde zu einem geringeren Wettbewerb zwischen Energieerzeugern auf dem deutschen Stromgroßhandelsmarkt und somit zu höheren Strompreise führen.

Zudem würde eine solche Vorgehensweise, sollte sie sich bestätigen, der Schaffung einer integrierten Energieunion zuwiderlaufen, in der Energie nach den Regeln des freien Wettbewerbs ungehindert über Grenzen hinweg fließt und Energiequellen bestmöglich genutzt werden.

Die Verpflichtungsangebote von TenneT

Nach Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens unterbreitete TenneT Verpflichtungsangebote, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Daraufhin befragte die Kommission Marktteilnehmer, um sich zu vergewissern, ob die von der Kommission festgestellten Wettbewerbsprobleme mit den angebotenen Verpflichtungen tatsächlich ausgeräumt werden könnten.

In Anbetracht der zufriedenstellenden Ergebnisse des Markttests kam die Kommission zu dem Schluss, dass ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken mit den nachfolgend genannten und per Beschluss als rechtsverbindlich erklärten Verpflichtungen von TenneT tatsächlich ausgeräumt werden können:

  • TenneT wird dem Markt eine mit dem sicheren Betrieb der Stromverbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland vereinbare Höchstkapazität zur Verfügung stellen und in jedem Fall zu jeder Stunde eine garantierte Mindestübertragungskapazität von 1300 MW bereitstellen (rund 75 % der technischen Kapazität). Diese Mindestübertragungsleistung wird im Laufe einer Implementierungsphase von bis zu sechs Monaten erreicht werden.
  • Im Zuge der geplanten Ausweitung der Leitung zwischen Westdänemark und Deutschland im Jahr 2020 (Leitungsprojekt Ostküste) sowie im Jahr 2022 (Leitungsprojekt Westküste) wird TenneT die garantierte Kapazität pro Stunde bis zum 1. Januar 2026 auf 2625 MW erhöhen.
  • Nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen, d. h. wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Sicherheit des Hochspannungsnetzes zu gewährleisten, kann TenneT die bereitzustellende Kapazität unter den garantierten Mindestwert senken.

Die Verpflichtungen gelten für neun Jahre. Es wird ein Treuhänder eingesetzt, der darüber wacht, dass TenneT die Verpflichtungen einhält.

Sollte TenneT seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Kommission gegen das Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften nachweisen zu müssen.

Hintergrund

Das Unternehmen TenneT TSO GmbH (TenneT) ist der größte von insgesamt vier deutschen Betreibern des Hochspannungsstromnetzes in Deutschland. Über das Netz transportieren die Übertragungsnetzbetreiber Strom von Kraftwerken zu regionalen oder lokalen Stromversorgungsgesellschaften und zu Strom-Großverbrauchern in der Industrie.

Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 54 des EWR-Abkommens verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, mit dem der Handel beeinträchtigt und der Wettbewerb verhindert oder eingeschränkt werden könnte.

Am 19. März 2018 hat die Kommission eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung zu den Praktiken von TenneT eingeleitet. Die Verpflichtungsangebote von TenneT wurden zwischen dem 27. März und dem 4. Mai 2018 einem Markttest unterzogen.

Nach Artikel 9 der EU-Kartellverordnung (Verordnung 1/2003) kann die Kommission ein Kartellverfahren beenden, indem sie die von Unternehmen angebotenen Verpflichtungen akzeptiert. Mit einem solchen Beschluss wird nicht festgestellt, ob die EU‑Kartellvorschriften verletzt worden sind, sondern die Unternehmen werden rechtlich zur Einhaltung ihrer Zusagen verpflichtet.

Die Kommission hatte sich bereits in der Sache Swedish Interconnectors (schwedische Verbindungsleitungen) mit der Frage befasst, inwieweit Beschränkungen der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten mit den Wettbewerbsvorschriften vereinbar sind; in jenem Fall hatte sie im April 2010 die von Svenska Kraftnät angebotenen Verpflichtungen per Beschluss für bindend erklärt.

Die Untersuchung zu TenneT ist Teil der Bemühungen der Kommission, systematischen Beschränkungen der Kapazitäten grenzüberschreitender Verbindungsleitungen in der gesamten EU zu begegnen. Die Kommission hat vorgeschlagen, im Rahmen des Maßnahmenpakets „Saubere Energie für alle Europäer“, über das derzeit im Rat und im Parlament beraten wird, die Stromverordnung zu überarbeiten. Beispielsweise soll durch eine Änderung der Vorschriften zu grenzüberschreitenden Kapazitäten dafür gesorgt werden, dass die größtmögliche Kapazität zur Verfügung gestellt wird und die Übertragungsnetzbetreiber das Volumen der grenzüberschreitenden Kapazitäten nicht ungerechtfertigt begrenzen.

Der vollständige Wortlaut von Artikel 9, des Kommissionsbeschlusses und der Verpflichtungen sowie weitere Informationen zum Prüfverfahren werden auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache AT.40461 veröffentlicht.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland