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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 5. Mai 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Russland: Kommission legt Leitlinien vor

Dargestellt ist ein Piktogramm auf einem organen Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, der auf der linken Seite mittig durch die Darstellung eines EU-Einreiseschildes unterbrochen wird. In der Mitte des Kreises befindet sich eine grafisch dargestellte Hand, welche zwei erwachsene Personen und ein Kind hält. Rechts neben den Personen ist ein Grenzkontrollhäuschen mit Schranke dargestellt.

Seit dem 25. Februar ist das Visaerleichterungsabkommen mit Russland infolge der russischen Aggression gegen die territoriale Integrität der Ukraine teilweise ausgesetzt. Heute (Donnerstag) hat die EU-Kommission Leitlinien vorgelegt, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der teilweisen Aussetzung zu unterstützen. Die Einschränkungen der Visaerleichterung zielen auf bestimmte, dem Regime nahestehende Personengruppen ab und gelten nicht für normale russische Staatsbürger.

Die teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens gilt für russische Staatsangehörige, die Mitglieder der offiziellen Delegationen der Russischen Föderation sind, für Mitglieder der nationalen und regionalen Regierungen und Parlamente der Russischen Föderation, des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation und des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, für Bürger der Russischen Föderation mit gültigen Diplomatenpässen sowie für Geschäftsleute und Vertreter von Unternehmensverbänden.

Aufgrund der Aussetzung haben diese Personengruppen keinen privilegierten Zugang zur Europäischen Union mehr. So werden beispielsweise die vor einer Reise auszustellenden Nachweise nicht mehr erlassen und die Gebühren für die Bearbeitung von Visumanträgen nicht mehr ermäßigt, so dass standardmäßig die übliche Visumgebühr von 80 Euro gilt.

Die Aussetzung betrifft nicht die gewöhnlichen russischen Staatsbürger, die weiterhin die gleichen Vorteile des Abkommens genießen wie bisher.

Die heutigen Leitlinien helfen den Mitgliedstaaten und ihren Konsulaten bei der Anwendung der teilweisen Aussetzung, stellen die Verfahren und Bedingungen für die Erteilung von Visa an russische Staatsangehörige an einem bestimmten konsularischen Standort der EU klar und stellen sicher, dass Visa aus humanitären Gründen immer möglich bleiben.

Weitere Informationen:

Daily News vom 5. Februar 2022

Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der teilweisen Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Russland

Beschluss vom 25. Februar 2022 über die teilweise Aussetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Mai 2022
Autor
Vertretung in Deutschland