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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 22. Januar 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Text des Investitionsabkommens EU-China ist nun online einsehbar

Nachdem die EU und China im Dezember 2020 die Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen (CAI) im Grundsatz abgeschlossen haben, wurde heute (Freitag) der vorläufige Text des Investitionsabkommens veröffentlicht. China verpflichtet sich...

Zudem hat sich China erstmals bereit erklärt, ehrgeizige Bestimmungen für die nachhaltige Entwicklung in Kraft zu setzen; dies umfasst auch Verpflichtungen in Bezug auf Zwangsarbeit sowie die Ratifizierung der einschlägigen grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO.

Im Hinblick auf Investitionen wird das umfassende Investitionsabkommen zwischen der EU und China das ehrgeizigste sein, das China jemals mit einem Drittland geschlossen hat. Der Text enthält neben Regeln zur Vermeidung von erzwungenem Technologietransfer auch Verpflichtungen in Bezug auf das Verhalten staatseigener Unternehmen, umfassende Transparenzregeln für Subventionen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung.

Fortsetzung der Verhandlungen über den Investitionsschutz

Die EU und China werden Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen fortführen. Beide Seiten hatten sich im Dezember darauf geeinigt, die Verhandlungen innerhalb von 2 Jahren nach Unterzeichnung des umfassenden Investitionsübereinkommens abzuschließen. Die EU verfolgt weiter das Ziel, die bilateralen Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten mit China zu modernisieren und zu ersetzen.

Weitere Informationen:

Der Text des Investitionsabkommens zwischen der EU und China

Factsheet

Pressemeldung zum Abschluss des Abkommens

Pressemeldung zu den Kernpunkten von CAI

Zusammenfassung der Vertragsinhalte

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Januar 2021
Autor
Vertretung in Deutschland