
Er freue sich darauf, die Verhandlungen darüber so bald wie möglich zu beginnen, so Timmermans weiter in einer Erklärung.
Die Kommission hat im September 2016 ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Organe – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen. Damit erfüllte sie eine der zentralen Zusagen, die die Juncker-Kommission in Bezug auf mehr Transparenz gegeben hat. Die Kommission selbst ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und erlaubt die Kontaktaufnahme mit ihren Entscheidungsträgern ausschließlich Interessenvertretern, die in ein öffentliches Transparenzregister eingetragen sind.
Weitere Informationen:
Aktuell gültige Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über das Transparenz-Register von 2014
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum verbindlichen Transparenzregister
Faktenblatt über das momentan bestehende, freiwillige Transparenzregister, das die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament betreibt
Website des Transparenzregisters
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. September 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland