Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung8. Februar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Überarbeitung des MFR und Plattform STEP: Kommission begrüßt vorläufige Einigung

Entrance to the Berlaymont building

Bei den Verhandlungen über die Halbzeitüberprüfung des langfristigen EU-Haushalts haben sich Europäisches Parlament und Rat auf die Details der Überarbeitung verständigt und sich darauf geeinigt, dass die Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) eingerichtet wird. Die Europäische Kommission begrüßt diese vorläufige Einigung, Haushaltskommissar Johannes Hahn bezeichnete den raschen Abschluss der Verhandlungen der beiden Co-Gesetzgeber als gute Nachricht für Europa.

Hahn sagte: „Mit dieser Einigung können wir unseren Partnern in der Ukraine die dringend benötigten Finanzmittel zur Verfügung stellen und die vielen anderen drängenden Herausforderungen der Union, wie Migration, angehen sowie Mittel für unvorhergesehene Umstände wie humanitäre Krisen und Naturkatastrophen bereitstellen. STEP wiederum wird die Wettbewerbsfähigkeit Europas in den Bereichen saubere Technologien, Biotechnologie sowie Digitales und DeepTech auf viele Jahre stärken und sicherstellen, dass das Potenzial der EU-Mittel voll ausgeschöpft wird.“

Die Auswirkungen der Einigung im Überblick:

Sobald der überarbeitete Haushalt angenommen ist, kann die Union unsere gemeinsamen Prioritäten weiter umzusetzen und die Herausforderungen, vor denen Europa aktuell steht, zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Europas und darüber hinaus angehen.

  • Die Überarbeitung des MFR ermöglicht insbesondere ein mehrjähriges Unterstützungspaket für die Ukraine in Höhe von 50 Milliarden Euro. (Das gliedert sich auf in 17 Milliarden Euro an Zuschüssen und eine Haushaltsdeckung für Darlehen bis zu 33 Milliarden Euro). Die politische Einigung dafür war am Montag erfolgt.
  • 9,6 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln werden dafür eingesetzt, Herausforderungen im Bereich Migration anzugehen sowie Partner im westlichen Balkan, in der südlichen Nachbarschaft und darüber hinaus zu unterstützen.
  • Dank der Überarbeitung des EU-Haushalts können ferner von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten und Länder, die mit humanitären Krisen konfrontiert sind, besser unterstützt werden. Das Flexibilitätsinstrument wird um 2 Milliarden Euro aufgestockt, die Solidaritäts- und Soforthilfereserve um 1,5 Milliarden Euro.

Umschichtungen und Anpassungen

Um die Auswirkungen der Überarbeitung des MFR auf die nationalen Haushalte zu verringern, einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf Anpassungen innerhalb des EU-Haushalts. Diese werden mit Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen auf die Durchführung von EU-Programmen kombiniert. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, bereits aufgehobene Mittelbindungen für Horizont Europa wiederzuverwenden, sowie eine ausgewogene jährliche Anpassung für das Programm EU4Health.

Die Kommission wird nun daran arbeiten, diese Umschichtungen bestmöglich umzusetzen, damit gewährleistet wird, dass alle Mittel so eingesetzt werden, dass für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Regionen Europas und darüber hinaus ein maximaler Mehrwert geschaffen wird. Die Kommission wird zeitnah einen Berichtigungshaushaltsplan für 2024 vorlegen, der die Überarbeitung des MFR widerspiegelt, und ihre Finanzplanung bis 2027 aktualisieren.

STEP: Schlüsselindustrien und kritische Technologien fördern

Darüber hinaus wird für die Förderung von Schlüsselindustrien und kritischen Technologien in der EU die Plattform STEP eingerichtet. Damit sollen in der gesamten EU Investitionen von bis zu 50 Milliarden Euro angeregt werden, das soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Souveränität Europas steigern. Im Rahmen von STEP werden Mittel aus bestehenden EU-Finanzierungs­programmen gebündelt und Synergien zwischen den betreffenden Programmen gefördert. Dazu gehören auch der Fonds der Kohäsionspolitik und die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).

Aufgabe der Kommission ist es nun, STEP einsatzbereit zu machen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU zu steigern.

Nächste Schritte

Die vorläufigen Vereinbarungen über die Verordnungen zur Änderung des MFR, zur Einrichtung der Ukraine-Fazilität und zur Einrichtung von STEP werden nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments auf seiner Plenartagung und der anschließenden Abstimmung im Rat fertiggestellt.

Hintergrund

Der langfristige EU-Haushaltsplan 2021-2027 wurde im Jahr 2020 verabschiedet. Seitdem sah sich die EU mit einer Reihe beispielloser und unerwarteter Herausforderungen konfrontiert. Das reicht vom brutalen Einmarsch Russlands in der Ukraine und seinen Folgen über den Anstieg der Migration nach der Pandemie bis hin zum rasanten Anstieg von Inflation und Zinssätzen.

Der EU-Haushalt hat entscheidend dazu beigetragen, dass die EU reagieren konnte. Die Bewältigung dieser vielfältigen Herausforderungen hat die Ressourcen bis an den Rand der Erschöpfung getrieben. Das beeinträchtigt die Fähigkeit, selbst die dringendsten Herausforderungen zu bewältigen.

Im Juni 2023 schlug die Europäische Kommission deswegen vor, den MFR aufzustocken – damit der EU-Haushalt auch weiterhin die wichtigsten Ziele erreichen kann. Am 1. Februar 2024 bestätigten die Staats- und Regierungschefs der EU alle Prioritäten des Kommissionsvorschlags und einigten sich auf die allererste Überarbeitung des langfristigen EU-Haushalts, die Einrichtung der Ukraine-Fazilität und STEP.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge

Erstmalige Überarbeitung des langfristigen EU-Haushalts wird dazu beitragen, die wichtigsten Herausforderungen der EU zu bewältigen

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. Februar 2024

Kommission schlägt Aufstockung des langfristigen EU-Haushalts vor, um die dringendsten Herausforderungen bewältigen zu können

Plattform für strategische Technologien für Europa

Kommission begrüßt Einigung über die Ukraine-Fazilität

EU-Hilfe für die Ukraine

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027

Der EU-Haushalt im Wandel

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 (89) 242 448-36. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Februar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland