Die Europäische Kommission unterstützt die Ukraine weiterhin durch Auszahlung einer dritten regulären Zahlung von fast 3,5 Milliarden Euro im Rahmen der Ukraine-Fazilität. Diese Mittel, die im Rahmen der ersten Säule der EU-Fazilität für die Ukraine bereitgestellt werden, werden die makrofinanzielle Stabilität der Ukraine stärken, ihre öffentliche Verwaltung unterstützen und kritische langfristige Reformen voranbringen.
EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos sagte: „Ich begrüße die Entschlossenheit der Ukraine, entscheidende, auf die EU ausgerichtete Reformen voranzutreiben und sich gleichzeitig gegen den Angriffskrieg Russlands zu verteidigen. Die Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Verbesserung der Politik in den Bereichen Verkehr und Landwirtschaft werden die Erholung, den Wiederaufbau und die Fortschritte der Ukraine auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft erleichtern.“
Mit der heutigen Auszahlung beläuft sich die EU-Unterstützung für die Ukraine im Rahmen der Fazilität auf insgesamt rund 19,6 Milliarden Euro. Das ist mehr als der Hälfte der seit Beginn des Ukraine-Plans am 1. März 2024 bereitgestellten Mittel.
Auszahlung an Erfüllung von Reformen geknüpft
Nach dem Zahlungsantrag der Ukraine hatte Rat am 17. März die Einschätzung der Kommission bestätigt, dass die Ukraine dreizehn Reformindikatoren in zufrieden stellender Weise erfüllt hat. An diese Indikatoren ist diese dritte vierteljährliche Zahlung geknüpft, sie betreffen v.a. die Bereiche Verkehr, Landwirtschaft und Finanzen sowie Vorschläge wie zum Beispiel die Annahme der Politik der staatlichen Eigenverantwortung. Diese inzwischen dritte reguläre Zahlung im Rahmen der Fazilität zeigt, dass die Ukraine entschlossen ist, die ehrgeizigen Reformen im Rahmen des Ukraine-Plans umzusetzen.
Hintergrund
Die Ukraine wird im Rahmen der Ukraine-Fazilität im Zeitraum 2024-2027 Finanzhilfen und Darlehen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro erhalten. Die EU ist mit insgesamt fast 143 Milliarden Euro der größte Geber.
Die Ukraine muss bis Ende 2027 vierteljährlich einen ordnungsgemäß begründeten Zahlungsantrag stellen, um eine kontinuierliche und vorhersehbare Unterstützung sicherzustellen. Anschließend bewertet die Kommission, ob die Ukraine die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Bedingungen in zufriedenstellender Weise erfüllt hat.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. April 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland