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Vertretung in Deutschland
Presseartikel25. Mai 2022Vertretung in Deutschland

Ukraine-Krieg: Verstoß gegen EU-Sanktionen soll härter bestraft werden

EU Sanktionen.

Die EU-Kommission will sicherstellen, dass die wegen der russischen Aggression gegen die Ukraine verhängten EU-Sanktionen voll umgesetzt werden. Nach einem heute (Mittwoch) vorgelegten Vorschlag sollen Sanktionsverstöße deswegen künftig in die Liste von EU-Verbrechen aufgenommen werden. Außerdem will die Kommission mit strengeren Regeln sicherstellen, dass Vermögenswerte von Personen und Einrichtungen, die gegen die Sanktionen verstoßen, effektiver eingezogen werden können. EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Die EU-Sanktionen müssen eingehalten werden, und diejenigen, die versuchen, sie zu umgehen, müssen bestraft werden. Die Verletzung von EU-Sanktionen ist ein schweres Verbrechen und muss ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Wir brauchen EU-weite Regeln, um das durchzusetzen. Als Union stehen wir für unsere Werte ein, und wir müssen diejenigen, die Putins Kriegsmaschinerie am Laufen halten, zur Kasse bitten.“  

Verstöße gegen Sanktionen werden in die Liste von EU-Verbrechen aufgenommen

Mit der Aufnahme in die Liste von EU-Straftatbeständen könnte ein gemeinsamer Grundstandard für Straftaten und Strafen in der gesamten EU festgelegt werden. Solche gemeinsamen EU-Vorschriften würden es wiederum erleichtern, Verstöße gegen Sanktionen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen. Die bestehende Liste der EU-Straftatbestände ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgeführt und sorgt dafür, dass es für die Festlegung von Straftatbeständen und Strafen gemeinsame Mindestvorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten gibt.

Schärfere EU-Vorschriften für Einziehung/Beschlagnahmung von Vermögenswerten infolge der Sanktionen

Die EU-Kommission hat heute zudem einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Wiedererlangung und Konfiszierung von Vermögenswerten vorgelegt. Damit sollen Straftätern ihre unrechtmäßig erworbenen Gewinne entzogen werden. Die vorgeschlagenen Vorschriften gelten auch für Verstöße gegen Sanktionen und gewährleisten das wirksame Aufspüren, Einfrieren und Einziehen von Erträgen, die aus Verstößen gegen restriktive Maßnahmen stammen.

Der Vorschlag modernisiert die EU-Vorschriften zur Vermögensabschöpfung u.a. durch:

- ein erweitertes Mandat der zuständigen Stellen zur raschen Ermittlung und Identifizierung von Vermögenswerten natürlicher und juristischer Personen, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Diese Befugnisse werden auch für kriminelle Vermögenswerte gelten, einschließlich des sofortigen Einfrierens von Eigentum, wenn die Gefahr besteht, dass Vermögenswerte verschwinden.

- mehr Möglichkeiten zur Einziehung von Vermögenswerten aus einer breiteren Palette von Straftaten, einschließlich der Verletzung von Sanktionen, sobald der Kommissionsvorschlag zur Erweiterung der Liste der EU-Straftaten angenommen ist.

- neue Vermögensverwaltungsstellen in allen EU-Mitgliedstaaten. Damit soll sichergestellt werden, dass eingefrorene Vermögenswerte nicht an Wert verlieren. Und es ermöglicht den Verkauf von eingefrorenen Vermögenswerten, die leicht an Wert verlieren könnten oder deren Unterhalt teuer ist.

Hintergrund

Im Rahmen der EU-Sanktionen müssen alle Vermögenswerte eingefroren werden, die im Eigentum oder unter der Kontrolle gelisteter Personen stehen. Im Rahmen der EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der russischen Aggression gegen die Ukraine gelten die Bestimmungen zum Einfrieren von Vermögenswerten derzeit für 877 Personen und 62 Organisationen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Factsheet

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ausweitung der Liste der EU-Straftaten auf Sanktionsverstöße

Vorschlag für eine Richtlinie über die Wiedererlangung und Einziehung von Vermögenswerten

Task Force „Freeze and Seize“ zur Koordinierung der Umsetzung der EU-Sanktionen gegen in die Sanktionslisten aufgenommene russische und belarussische Oligarchen

EU-Sanktionen gegen Russland nach der Invasion der Ukraine Europäische Kommission

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Mai 2022
Autor
Vertretung in Deutschland