81 Prozent der EU-Bürgerinnen- und Bürger, die in den letzten zwei Jahren verreist sind, wissen, dass sie auf Reisen in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen ohne zusätzliche Kosten telefonieren, SMS versenden und mobile Daten nutzen können. Das zeigt eine neue Eurobarometer-Umfrage der EU-Kommission zu Nutzung und Bewusstsein der EU-Roamingvorschriften.
Der Umfrage zufolge reisen 72 Prozent der Befragten nur ein- oder zweimal pro Jahr, 28 Prozent reisen häufiger. 71 Prozent aller Befragten halten die SMS, die sie beim Grenzübertritt erhalten, mit personalisierten Preisinformationen und Informationen über Notrufe für nützlich.
Datenroamingkontingent für 80 Prozent der Befragten ausreichend
Darüber hinaus bestätigen mehr als 80 Prozent der Befragten, dass das Datenroamingkontingent, das bestimmten Beschränkungen unterliegt, auch bekannt als Fair-Use-Regelung, ausreicht, um ihren Bedarf auf Reisen zu decken. Dies gilt für Freizeit, Arbeit oder Studium.
Um zusätzliche Gebühren zu vermeiden, schränkt eine beträchtliche Anzahl von Reisenden ihren Datenverbrauch ein oder schaltet das Datenroaming oder ihr Mobiltelefon aus. 49 Prozent tun dies sogar gelegentlich während ihres Aufenthalts. Das Bewusstsein für die Vorteile des Roamings kann also noch verbessert werden.
Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage werden in die Überprüfung der Fair-Use-Regelung durch die Kommission einfließen, mit der sichergestellt wird, dass die Betreiber ihren Kunden auf Reisen mobile Datendienste zu Inlandspreisen anbieten. Die EU-Roamingvorschriften sind seit Juni 2017 in Kraft. Als die Regeln 2022 ausliefen, verlängerte die EU die EU-Roamingregeln um weitere 10 Jahre, um sicherzustellen, dass Reisende die Vorteile behalten können.
Die letzte Eurobarometer-Umfrage zum Roaming wurde 2018 durchgeführt, ein Jahr nach der Abschaffung der Roaming-Gebühren. Die Eurobarometer-Umfrage und die Länderdaten sind online verfügbar.
Weitere Informationen:
Das Eurobarometer zu Deutschland
Fragen und Antworten zur aktualisierten Roamingverordnung
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Juli 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland