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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. April 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens: Rückführungen und Neuansiedlungen haben begonnen

Heute (Montag) sind die ersten Migranten aus Griechenland in die Türkei zurückgeführt worden, parallel fanden die ersten Neuansiedlungen von syrischen Flüchtlingen aus der Türkei in die EU statt. Grundlage ist das am 18. März vereinbarte EU-Türkei...

EU-Türkeiabkommen

In diesem Abkommen haben die EU-Staats- und Regierungschefs und die Türkei vereinbart, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU zu beenden und sie stattdessen mit legalen Wegen der Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU zu ersetzen. So soll das Geschäftsmodell der Schleuser zerschlagen und den Migranten eine Alternative geboten werden, damit diese ihr Leben nicht aufs Spiel setzen. Verantwortlich für die Umsetzung des Abkommens sind die griechischen und türkischen Behörden, unterstütz von EU-Kommission, EU-Mitgliedstaaten und EU-Agenturen.

Das EU-Türkei-Abkommen trat am 20. März in Kraft. Der 4. April wurde als Zieldatum für den Start der Rückführungen für die Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei nach Griechenland gelangt sind, festgelegt und gleichzeitig als Startdatum für die Neuansiedlungen aus der Türkei. Damit starten heute zweit parallele Prozesse: Rückführungen von den griechischen Inseln in die Türkei, um klar zu stellen, dass dies eine gefährliche und die falsche Route ist; und die ersten Neuansiedlungen von syrischen Flüchtlingen aus der Türkei nach Europa, um zu unterstreichen, dass Europa so seiner Verantwortung gerecht wird als ein Kontinent der der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Grundrecht auf Asyl verpflichtet ist.

Die Regierungen Griechenlands und der Türkei sind für die Umsetzung des Abkommens verantwortlich. Ihre Behörden kümmern sich um die legale und operationelle Arbeit. Die EU-Kommission hilft Griechenland mit Rat, Erfahrung und Unterstützung aus dem EU-Haushalt und durch Koordinierung - über den EU-Koordinator Maarten Verwey – der Unterstützung aus den anderen EU-Mitgliedstaaten und EU-Agenturen.

Mehr Informationen zur Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens finden Sie hier.

Zur Erklärung EU-Türkei vom 18. März gelangen Sie hier.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. April 2016
Autor
Vertretung in Deutschland