Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. September 2016Vertretung in Deutschland

Umsetzung von EU-Recht: Kommission mahnt Deutschland wegen Anerkennung von Berufsqualifikationen und Arbeitsschutzvorgaben

Die Europäische Kommission hat Deutschland heute (Donnerstag) im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln in zwei Bereichen aufgefordert. Zum einen geht es um die EU-Vorschriften über die...

picture_6.jpg

(29.09.2016) – In beiden Fällen hat die Kommission der Bundesrepublik heute eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesrepublik Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Andernfalls kann die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.

Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen bietet ein modernes, EU-weites System für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, vereinfacht die bestehenden Vorschriften und beschleunigt die Anerkennungsverfahren. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass qualifizierte Fachkräfte, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten, die Anforderungen des Gastlandes einhalten.

Mit der CLP-Richtlinie (Richtlinie 2014/27/EU) wurden mehrere Binnenmarktvorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe ersetzt, um sie mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) in Einklang zu bringen. Diese Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft und passt das Unionssystem der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (Globally Harmonised System, GHS) an.

Weitere Informationen:

September infringements' package: key decisions (deutsche Version folgt)

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. September 2016
Autor
Vertretung in Deutschland