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Vertretung in Deutschland
Presseartikel9. November 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen: Mitgliedstaaten müssen mehr tun

Die Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU kommt voran, die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen aber weiter intensivieren. Zu diesem Ergebnis kommt die EU-Kommission in ihrem heute (Mittwoch) vorgelegten Fortschrittsbericht...

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(09.11.2016) - EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos erklärte: „Nach den positiven Tendenzen, die sowohl bei der Umverteilung als auch bei der Neuansiedlung nach dem Sommer zu verzeichnen waren, muss nun dafür gesorgt werden, dass diese Trends anhalten. Ich begrüße die Arbeit, die die Mitgliedstaaten im Zuge ihrer gemeinsamen Bemühungen im Bereich der Umverteilung und Neuansiedlung bisher geleistet haben. Ich würde mir wünschen, dass jede Woche stetig viele Zusagen gegeben, die entsprechenden Verfahren zügig abgewickelt und stetig viele Umverteilungen erfolgen. Es muss mehr getan und rasch gehandelt werden, um eine Lösung für die verstärkt in Italien ankommenden Flüchtlinge und die vielen Tausend in Griechenland festsitzenden Menschen zu finden. Ein Jahr nach Verabschiedung der Regelungen erwarten wir von den Mitgliedstaaten, dass sie ihre Bemühungen intensivieren, um ihre Zusage zu erfüllen und ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen.“

Mit weiteren 1157 Personen, die seit dem letzten Bericht vom 28. September 2016 neu angesiedelt wurden, sind die Mitgliedstaaten ihrer Zusage, legale Migrationsmöglichkeiten für Schutzbedürftige zu schaffen, weiter nachgekommen. Damit sind insgesamt 11 852 Personen – über die Hälfte der im Rahmen der Regelung vom Juli 2015 vereinbarten 22 504 – neu angesiedelt worden. Bei der Umverteilung hat sich der insgesamt positive Trend der letzten Monate mit weiteren 1212 Umsiedlungen während des Berichtszeitraums bestätigt. Auch wenn es sich dabei um einen kurzzeitigen Rückgang handelt, der auf besondere Umstände zurückzuführen ist, so macht die im Vergleich zu der hohen Umverteilungszahl vom September ausnahmsweise gesunkene Zahl doch deutlich, dass es weiterer Anstrengungen der Mitgliedstaaten bedarf, um den bisherigen positiven Trend aufrechtzuerhalten.

Umverteilung

Nach der Rekordzahl von 1372 Überstellungen im September erwies sich der Oktober als Übergangsmonat mit einem geringeren Umverteilungstempo als in den vorangegangenen Berichtszeiträumen. Zwischen dem 28. September und dem 7. November wurden 1212 Personen umgesiedelt – 921 aus Griechenland und 291 aus Italien. Die niedrigere Zahl der Überstellungen im Oktober (779, davon 549 aus Griechenland und 230 aus Italien) spiegelt insbesondere die geringe Zahl der im August übermittelten Zusagen wider, die sich wiederum in niedrigeren Überstellungsquoten niederschlug.

Die Zahl der geplanten und bislang im November vorgenommenen Umverteilungen lässt allerdings darauf schließen, dass dieser Abwärtstrend eine Ausnahmeerscheinung ist, bei der es sich vielmehr um einen kurzzeitigen Einbruch als um einen langfristigen Rückgang handelt.

Gegenwärtig kommen rund 24 000 Personen in Griechenland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung in Betracht. Dasselbe gilt für rund 20 400 Personen, die seit Januar 2016 in Italien angekommen sind. Wenn die Umverteilungsanstrengungen verstärkt werden, dürfte es möglich sein, alle für eine Umsiedlung infrage kommenden Personen in dem dafür vorgesehenen Zeitraum (bis September 2017) innerhalb der EU umzuverteilen.

Aufgrund des anhaltenden Zustroms von Migranten in Italien – nunmehr 29 844 Personen seit dem 26. September – und der immer noch schwierigen humanitären Lage in Griechenland, das derzeit über 61 700 Migranten beherbergt, kommt der Umverteilung nach wie vor entscheidende Bedeutung zu, um diese Länder zu entlasten.

Neuansiedlung

Den Angaben der teilnehmenden Staaten zufolge sind im Rahmen der Neuansiedlungsregelung bis zum 7. November 11 852 Personen in 21 Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich) neu angesiedelt worden. Schweden, das Vereinigte Königreich und Finnland sowie die assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein und Island haben ihre Zusagen bereits vollständig erfüllt.

Die Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei, die in die Gesamtzahl der Neuansiedlungen eingeflossen ist, steigt in dem Maß weiter an, in dem die Mitgliedstaaten mit der Bewertung der ihnen von der Türkei über den UNHCR zugestellten Unterlagen vorankommen. Seit dem 4. April 2016 wurden 2217 Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt, darunter 603 seit dem vorangegangenen Bericht. Das Neuansiedlungstempo ist gleich geblieben, und zusätzlich zu Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Schweden und Spanien hat sich inzwischen auch Norwegen an der Neuansiedlungsregelung beteiligt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Umverteilung und Neuansiedlung: Die Mitgliedstaaten müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen

Mitteilung: Umverteilung und Neuansiedlung – Siebter Fortschrittsbericht

Anhang 1: Umverteilungen aus Griechenland

Anhang 2: Umverteilungen aus Italien

Anhang 3: Neuansiedlung – Sachstand

FACTSHEET: Umverteilung und Neuansiedlung

FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise: Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland

Häufig gestellte Fragen: Schaffung einer Rahmenregelung der EU für die Neuansiedlung von Flüchtlingen

Die Europäische Migrationsagenda

Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 40 000 Personen aus Italien und Griechenland

Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 120 000 Personen aus Italien und Griechenland

Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates vom 29. September 2016 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland

Schlussfolgerungen des Rates zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen

Pressemitteilung: Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus humanitären Gründen

Empfehlung der Kommission für eine Regelung über die freiwillige humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei

Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

Pressekontakt: Katrin Abele

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. November 2016
Autor
Vertretung in Deutschland