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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 12. Mai 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Umweltverschmutzung: Kommission holt Meinungen zum Verursacherprinzip ein

Das Bild stellt ein Piktogram da. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem blau-lila Hintergrund. Innerhalb des Kreises sind am unteren Rand graphisch Personen dargestellt und über ihnen einge Schilder mit Haken darin. Über den Schildern, am oberen Rand des Bildes befinden sich zwei kleinere Personen mit Sprechblasen.

Wie kann das Verursacherprinzip im Umweltbereich bestmöglich umgesetzt werden? Zu dieser Frage hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet. Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenvertreter können bis zum 4. August ihre Meinung dazu kundtun. Die Ergebnisse der Konsultation fließen in die Bewertung der Kommission ein, ob die europäischen und nationalen Politiken ausreichend sicherstellen, dass die Verursacher die Kosten für Maßnahmen zur Vermeidung, Kontrolle und Beseitigung von Umweltverschmutzung tragen.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „Das Verursacherprinzip ist gerecht und einfach: Es verlangt, dass die Verursacher die Kosten für die von ihnen verursachte Verschmutzung tragen. Die korrekte Anwendung dieses Prinzips schafft Anreize, Umweltschäden zu vermeiden, und macht die Verursacher für die Reinigung verantwortlich. Wenn es nicht ordnungsgemäß angewendet wird, wird die Rechnung für die von den Verschmutzern verursachten Umweltschäden allzu oft letztendlich von den Bürgern bezahlt und belastet die öffentlichen Kassen stark.“ Die Kommission ruft Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenvertreter dazu auf, bis 4. August ihre Meinung dazu übermitteln, wie dieses Prinzip im Interesse aller besser funktionieren kann.

Die Konsultation befasst sich unter anderem mit diesen Aspekten:

Verwendung von marktbasierten Instrumenten durch die EU und die Mitgliedstaaten

indirekte Bezahlung des Verursachers durch umweltschädliche Subventionen

Nichtanwendung des Prinzips im Zusammenhang mit EU-Fonds

der Art und Weise, wie mit Umwelthaftung umgegangen wird

Verwendung von Preisgestaltung in der Politik

Die Konsultation ist eine Reaktion auf die Empfehlung des Berichts des Europäischen Rechnungshofs, der zu dem Schluss kam, dass das Verursacherprinzip in den Umweltpolitiken der EU in unterschiedlichem Maße angewandt wird, wobei die Abdeckung und Umsetzung unvollständig ist. Die Ergebnisse der Konsultation werden genutzt, um eine umfassende Politikbewertung – auch bekannt als „Fitness-Check“ – im Jahr 2024 vorzubereiten. Diese Bewertung wird zur Vorbereitung einer Empfehlung dienen, wie dieses Prinzip am besten in der Umweltpolitik umgesetzt werden kann, wie im Aktionsplan „Zero Pollution“ der Kommission angekündigt.

Weitere Nachrichten:

Daily News vom 12. Mai

Konsultation

Pressekontakte: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Mai 2023
Autor
Vertretung in Deutschland