Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, fügte hinzu: „Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs müssen in der gesamten EU respektiert werden. Nur so kann das notwendige gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und den Bürgern aufgebaut und gestärkt werden. Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit polnischer Richter wurden in Polen nicht vollständig umgesetzt. So setzt beispielsweise die Disziplinarkammer einige ihrer Maßnahmen gegen Richter fort, obwohl diese eigentlich vollständig eingestellt werden sollten. Heute unternehmen wir die nächsten Schritte, um hier Abhilfe zu schaffen. Wir sind weiterhin bereit, mit den polnischen Behörden zusammenzuarbeiten, um Lösungen zu finden.“
Erstens beschloss die Kommission, beim Gerichtshof die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen Polen zu beantragen, um die Einhaltung der einstweiligen Anordnung des EuGH gemäß Artikel 279 AEUV (vom 14. Juli 2021) sicherzustellen. Die Anordnung betraf die Arbeitsweise der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens und die Aussetzung weiterer Bestimmungen des polnischen Rechts, die die richterliche Unabhängigkeit berühren. Die Kommission fordert den Gerichtshof auf, gegen Polen ein tägliches Zwangsgeld zu verhängen, solange die durch den Beschluss des Gerichtshofs verhängten Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt sind.
Zweitens hat die Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 260 Absatz 2 AEUV an Polen zu richten, weil das Land nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um dem Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 2021 in vollem Umfang nachzukommen, in dem festgestellt wurde, dass das polnische Disziplinarrecht gegen Richter nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. September 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland