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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. Dezember 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Unerlaubter Handel mit Tabakerzeugnissen wird mit Rückverfolgungssystem bekämpft

Die EU ist heute (Freitag) bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen einen großen Schritt weitergekommen. Mittels eines EU-weiten Verfolgungs- und Rückverfolgungssystems sollen Tabakerzeugnisse in der EU mithilfe eines individu...

Raucher

Das Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem sowie die Sicherheitsanforderungen sollen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen spätestens am 20. Mai 2019 und für alle anderen Tabakerzeugnisse (zum Beispiel Zigarren, Zigarillos und rauchlose Tabakerzeugnisse) spätestens am 20. Mai 2024 umgesetzt sein.

EU-Kommissar für Gesundheit, Vyentis Andriukaitis sagte: „Tabak ist nach wie vor die häufigste vermeidbare Ursache für vorzeitige Todesfälle in der EU; der unerlaubte Tabakhandel erleichtert nicht zuletzt Kindern und jungen Erwachsenen den Zugang zu Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen. Zudem entgehen den Ländern aufgrund des unerlaubten Handels jährlich Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Ich bin überzeugt, dass diese Maßnahmen die öffentliche Gesundheit verbessern und der EU und ihren Bürgern wirtschaftliche Vorteile verschaffen werden.“

Hintergrund

Die Richtlinie für Tabakerzeugnisse (Richtlinie 2014/40/EU) sieht die Einrichtung eines EU-weiten Verfolgungs- und Rückverfolgungssystems für die legale Lieferkette von Tabakerzeugnissen und eines Systems von Sicherheitsmerkmalen vor, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Behörden helfen sollen, illegale Erzeugnisse zu erkennen.

Die heute erlassenen Rechtsakte enthalten die Maßnahmen, die die EU-Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsteilnehmer ergreifen müssen, um ein Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse einzurichten und zu betreiben, das gewährleistet, dass alle Packungen von Tabakerzeugnissen, die in der EU hergestellt werden, für den EU-Markt bestimmt sind oder dort in Verkehr gebracht werden, ein individuelles Erkennungsmerkmal haben. Des Weiteren sind in den Rechtsakten die Anforderungen an die verbindlichen Sicherheitsmerkmale festgelegt, die auf Tabakerzeugnissen anzubringen sind.

Die heute angenommenen Rechtsakte stehen in Einklang mit dem Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, das die EU im Jahr 2016 ratifiziert hat.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zum Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem (EN)

Pressekontakt: laura [dot] bethkeatext [dot] ec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Dezember 2017
Autor
Vertretung in Deutschland