Um die Mitgliedstaaten bei der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht in der EU zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Aufruf zur Interessenbekundung in Höhe von 25 Millionen Euro veröffentlicht. Die Fördermittel werden im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung gestellt. Die am AMIF teilnehmenden Mitgliedstaaten sind förderfähig und können bis zum 15. November 2024 einen Antrag stellen.
Das gemeinsame EU-Rückkehrsystem
Die Schaffung eines wirksamen gemeinsamen EU-Rückführungssystems ist eines der Kernelemente des Migrations- und Asylpakets. Die freiwillige Rückkehr und die dauerhafte Wiedereingliederung sind Schlüsselelemente des gemeinsamen EU-Rückkehrsystems. Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und zur Wiedereingliederung geben den Rückkehrern die Möglichkeit, sicher und in Würde nach Hause zurückzukehren, und berücksichtigen ihre Bedürfnisse, Erwartungen und Aussichten nach der Rückkehr.
Der EU-Rückkehrkoordinator arbeitet in diesem Bereich weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des hochrangigen Netzes für die Rückkehr zusammen.
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Daily News vom 16. Oktober 2024
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Oktober 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland