Due Diligence heißt in diesem Zusammenhang, dass ein Unternehmen seine Lieferanten und Betriebe überprüft, um sicherzustellen, dass es „keinen Schaden“ anrichtet. Es könnte bedeuten, dass ein Unternehmen überprüfen muss, ob seine Lieferanten keine Kinderarbeit einsetzen oder ob sie keine Abfallprodukte in die Flüsse schütten. 70 Prozent der 334 Befragten der Unternehmensumfrage stimmten zu, dass eine Regelung auf EU-Ebene über eine allgemeine Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Menschenrechten und Umweltauswirkungen Vorteile für die Unternehmen bringen könnte.
Die heute veröffentlichte Studie wurde im Dezember 2018 als Teil des Aktionsplans der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen lanciert. Sie untersucht Optionen für die Regulierung der Sorgfaltspflicht in den eigenen Betrieben und in den Lieferketten von Unternehmen im Hinblick auf negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt, auch in Bezug auf den Klimawandel.
Diese Studie unterstreicht auch die Ziele des europäischen Grünen Deals. Demnach sollte Nachhaltigkeit stärker in die Corporate-Governance-Regeln in der EU eingebettet werden, da sich viele Unternehmen im Vergleich zu ihren langfristigen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsaspekten zu sehr auf die kurzfristige finanzielle Performance fokussieren.
Weitere Informationen:
Daily News vom 24. Februar 2020
Studie über die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Februar 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland