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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung20. Dezember 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Verbraucherschutz: PayPal passt seine Nutzungsbedingungen an EU-Vorschriften an

Das Bild zeigt ein Piktogram auf grünem Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises sieht man auf der linken Seite die Darstellung eines Daumens, der nach oben zeigt und auf der rechten Seite einen Daumen, der nach unten zeigt. Am unteren Rand des Bildes klickt eine Maus eine Bewertung von "3 von 5" Sternen an. Mittig, zwischen den Daumen, ist ein EInkaufwagen dragestellt.

EU-Regeln schreiben vor, dass Vertragsbestimmungen fair und in einfacher und verständlicher Sprache verfasst sein müssen. Deshalb bessert PayPal nach und ändert mehrere Klauseln seiner Nutzungsbedingungen zum Schutz seiner Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher von Anfang an Zugang zu klaren und verständlichen Informationen haben, damit sie entscheiden können, ob sie einen bestimmten Dienst in Anspruch nehmen wollen oder nicht“, unterstrich EU-Justizkommissar Didier Reynders. „Ich begrüße, dass PayPal Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass seine Geschäftspraxis vollem Einklang mit unseren Rechtsvorschriften stehen, und um gegenüber seinen Kunden in der EU verantwortungsvoll zu handeln.“

Zeitplan

PayPal teilt die Änderungen seinen Nutzern am 21. Februar 2024 mit. Sie treten am 28. Mai 2024 förmlich in Kraft.

Überblick über die eingegangenen Verpflichtungen:

PayPal hat sich bereit erklärt, mehrere Klauseln seiner Nutzungsbedingungen für Verbraucher zu ändern und klarer zu fassen. Das Unternehmen wird insbesondere:

  • präzisieren, welche Klauseln für Verbraucher und welche nur für Unternehmen gelten,
  • die Bestimmungen streichen, nach denen die Verbraucher die Einhaltung von Rechtsvorschriften überprüfen müssen (z. B. Formulierungen wie „soweit dies gesetzlich zulässig ist“),
  • klarstellen, dass die Verbraucher nicht für unverschuldete oder nicht vorhersehbare Schäden haften,
  • die Bestimmungen streichen, nach denen die Verbrauchern Informationen selbst überprüfen müssen (z. B. die Angabe, dass PayPal die Richtigkeit der Informationen nicht garantieren kann),
  • sicherstellen, dass die Verbraucher verstehen, dass sie im Streitfall das Recht ihres Wohnsitzlandes in Anspruch nehmen können,
  • Begriffe streichen, die von den Verbrauchern ohne weitere Erläuterungen oder eigene Recherchen nicht verstanden werden können, wie z. B. „Verkaufbarkeit“ oder „Nichtverletzung“.

Gespräche mit EU-Kommission und Verbraucherschutz-Netzwerk

Das von der Europäischen Kommission koordinierte und vom deutschen Umweltbundesamt geleitete Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) nahm im Mai 2023 Gespräche mit PayPal auf.

Das Netzwerk hielt die Geschäftsbedingungen des Unternehmens für unverhältnismäßig schwer verständlich und unfair gegenüber den Verbrauchern. PayPal hat sich bereit erklärt, Maßnahmen bezüglich der beanstandeten Punkte zu ergreifen und die problematischen Klauseln seiner Nutzungsbedingungen zu ändern.

Damit kommt PayPal der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln besser nach. Die von PayPal eingegangenen Verpflichtungen werden die Geschäftspraxis des Unternehmens mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts in Einklang bringen.

Nächste Schritte

Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) wird genau überwachen, wie PayPal die Verpflichtungen in seinen Bedingungen umsetzt, und erforderlichenfalls die Einhaltung der Verpflichtungen durchsetzen.

Hintergrund

Nach den EU-Vorschriften müssen Standardvertragsbestimmungen fair und in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst sein. Die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (Richtlinie 93/13/EWG) schützt Verbraucher davor, dass ihnen von Unternehmen missbräuchliche Standardvertragsklauseln auferlegt werden.

Im Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) sind Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständig sind. Damit diese Behörden grenzüberschreitende Fragen angehen können, werden ihre Maßnahmen auf EU-Ebene koordiniert.

Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften

Die nationalen Behörden sind für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig. Dank der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verfügen sie über ein gemeinsames Instrumentarium mit umfassenden Befugnissen, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und schnell und koordiniert gegen unredliche Händler vorzugehen. Darüber hinaus wurden mit der neuen Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union bestehende Instrumente des EU-Verbraucherrechts geändert, indem die Transparenz für die Verbraucher beim Kauf auf Online-Marktplätzen weiter erhöht wurde.

Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Verbraucherschutzvorschriften in verschiedenen Bereichen wie unlautere Geschäftspraktiken, E-Commerce, Geoblocking, Pauschalreisen, Online-Verkauf und Passagierrechte.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung

Unfaire Vertragsbestimmungen

Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Weitere Informationen über Maßnahmen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten

Pressekontakt:  katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2023
Autor
Vertretung in Deutschland