Am Wochenende wurde eine Vereinbarung zur Einrichtung eines neuen Internationalen Zentrums für die Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine unterzeichnet. Kommissionspräsidentin von Ursula von der Leyen begrüßte den Schritt: „Es gibt immer mehr Beweise für direkte Angriffe auf die Zivilbevölkerung sowie auf die Energieversorgung und andere Infrastruktur. Bekannt ist auch, dass russische Streitkräfte Folter, Misshandlungen, sexuelle Gewalt und Massenhinrichtungen verübt haben. Nicht einmal Kinder werden verschont. Russland muss für die schrecklichen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Putin muss zur Rechenschaft gezogen werden. Wir müssen alles tun, was in unserer Macht steht, um die Täter vor Gericht zu bringen.“
Die Kommissionspräsidentin betonte weiter: „Die Europäische Union unterstützt die Rolle, die dem Internationalen Strafgerichtshof dabei zukommt. Zudem sind wir der Ansicht, dass es ein eigenes Gericht für die Verfolgung des russischen Verbrechens der Aggression geben muss. Die Europäische Union wird weiter mit ihren Partnern zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass sich Russland verantworten muss. Wir stehen vereint für Gerechtigkeit für die Ukraine.“
Am Rande der "United for Justice"-Konferenz wurde am Wochenende die geänderte Fassung des bestehenden Abkommens zwischen den Mitgliedern der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) unterzeichnet und damit die Einrichtung eines neuen Internationalen Zentrums für die Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine ermöglicht. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe soll mit Unterstützung von Eurojust Beweise für künftige Gerichtsverfahren sichern. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe besteht aus dem Internationalen Strafgerichtshof, der Ukraine sowie Litauen, Polen, Estland, Lettland, der Slowakei und Rumänien.
Das Internationale Zentrum zur Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) wird Staatsanwälte zusammenbringen und die Analyse der Beweismittel für die Strafverfolgung vorbereiten. Dabei sollen die Beweise für diese Art von Verbrechen zentral an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die USA haben sich auch formell bereit erklärt, die Zusammenarbeit zwischen den USA und dem Joint Investigation Team zu verstärken.
Hintergrund
Nach den Gräueltaten in Butscha in der Ukraine beauftragte Präsidentin von der Leyen EU-Justizkommissar Didier Reynders, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und die Bemühungen der EU zur Untersuchung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine zu koordinieren.
Daran wird zurzeit intensiv gearbeitet. Mit Unterstützung von Eurojust ist eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingesetzt worden, die Beweise sammeln und die in der Ukraine begangenen Kernverbrechen des Völkerstrafrechts untersuchen soll. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe besteht aus dem Internationalen Strafgerichtshof, der Ukraine sowie Litauen, Polen, Estland, Lettland, der Slowakei und Rumänien.
Die Eurojust-Verordnung wurde geändert, um der Agentur rechtlich die Möglichkeit zu geben, Beweise für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts sicher aufzubewahren, zu speichern und zu analysieren. Die Justizdatenbank wurde im Februar 2023 in Betrieb genommen.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist zwar dafür zuständig, die schwersten völkerrechtlichen Verbrechen, u. a. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, strafrechtlich zu verfolgen. Er kann aber diese Zuständigkeit hinsichtlich des Verbrechens der Aggression – das von der höchsten politischen und militärischen Führung begangen wird – im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine nicht ausüben, da Russland die Zuständigkeit des IStGH nicht anerkennt.
Um diese Lücke zu schließen, unterbreitete die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten im November 2022 verschiedene Optionen. Über sie soll sichergestellt werden, dass russische Einzelpersonen für die in der Ukraine begangenen Gräueltaten zur Rechenschaft gezogen werden, darunter die Einrichtung eines entweder internationalen oder aber hybriden Sondergerichts für die wirksame Verfolgung des Verbrechens der Aggression. Das ICPA ist ein erster Schritt in diesem Prozess zur Sicherung von Beweisen für künftige Gerichtsverfahren.
Weitere Informationen:
Erklärung von Präsidentin von der Leyen zur Einrichtung des Internationalen Zentrums für die Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine
Videobotschaft von Präsidentin von der Leyen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. März 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland