Sie sagte weiter: „Im Einzelnen handelt es sich dabei um die obligatorische Rückkehr der Fahrzeuge in den Mitgliedstaat der Niederlassung alle acht Wochen und die Einschränkungen für Beförderungen im kombinierten Verkehr. Diese Maßnahmen waren nicht Teil der am 31. Mai 2017 angenommenen Vorschläge der Kommission und nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung. Die obligatorische Rückkehr der Lastkraftwagen wird Ineffizienzen im Verkehrssystem und einen Anstieg unnötiger Emissionen, Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung zur Folge haben, während die Einschränkungen im kombinierten Verkehr dessen Förderungseffekt auf den multimodalen Güterverkehr schmälern werden.
Die Kommission untersucht derzeit die Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf das Klima, die Umwelt und das Funktionieren des Binnenmarkts und erhebt alle notwendigen Informationen.
Ich möchte die Akteure im Straßenverkehrssektor und die nationalen Behörden bitten, diese Bemühungen durch die Bereitstellung relevanter Daten für die Bewertung zu unterstützen.
Die Schlussfolgerungen der Studien werden noch vor Ende dieses Jahres vorliegen. Die Kommission wird erforderlichenfalls von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen gezielten Legislativvorschlag vorzulegen, bevor die beiden Bestimmungen in Kraft treten.“
In der Zeit der Ungewissheit nach der COVID-19-Pandemie, in der Fahrer und Güterkraftverkehrsunternehmer gezeigt haben, wie wichtig sie für Unternehmen und Verbraucher sind, braucht der Straßenverkehrssektor mehr denn je klare Regeln. Obwohl die sozialen Verbesserungen durch die neuen Regeln erheblich sind, ist die Kommission nicht der Ansicht, dass die Rückgabepflicht für Lastkraftwagen und die Beschränkungen des kombinierten Verkehrs notwendig sind, um die Hauptziele der Reform des Güterkraftverkehrs zu erreichen. Derzeit bewertet die Kommission die Auswirkungen dieser beiden Bestimmungen im Hinblick auf die Ziele des Europäischen Grünen Deals und eines gut funktionierenden Binnenmarktes.
Das Statement von Verkehrskommissarin Adina Vălean
Weitere Informationen:
Verordnung über den Berufszugang und den Marktzugang – vollständiger Text
Verordnung über Lenkzeiten und Ruhezeiten sowie über Fahrtenschreiber – vollständiger Text
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9 Juli 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland