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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. März 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Verstärkte Zusammenarbeit: Mehr Rechtssicherheit für internationale Paare

Internationale Paare sollen bei vermögensrechtlichen Fragen künftig mehr Rechtssicherheit erhalten.

Internationale Paare

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) Vorschläge zur Präzisierung des Güterrechts für internationale Ehen oder eingetragene Partnerschaften im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit vorgelegt. Internationale Paare besitzen häufig Vermögen oder Bankkonten in mehr als einem Land. Die neuen Regeln sollen internationalen Paaren helfen, durch Vermeidung paralleler und möglicherweise konkurrierender Verfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten Zeit und Geld zu sparen. Da es den 28 Mitgliedstaaten nicht gelungen ist, im Rat Einstimmigkeit über die Annahme der ursprünglichen Kommissionsvorschläge zu erzielen, haben 17 Mitgliedstaaten eine Verstärkte Zusammenarbeit zum Erlass dieser Rechtsvorschriften beantragt.

EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová erklärte: „Bei Scheidung oder Tod eines Partners wird das Leben von 16 Millionen internationalen Paaren sehr kompliziert. Es drohen aufwendige Verwaltungsverfahren und unbeantwortete Fragen wie ,Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus, wenn wir nicht dieselbe Staatsangehörigkeit haben?' Sie brauchen klare Regeln für die Aufteilung ihres gemeinsamen Vermögens. Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften wird Rechtssicherheit geschaffen und die komplizierte Aufteilung des gemeinsamen Besitzes unabhängig vom Wohnsitz der Partner vereinfacht. Dies wird ihnen das Leben erleichtern und helfen, in der Europäischen Union Zusatzkosten von insgesamt rund 400 Mio. Euro im Jahr einzusparen. Die Verstärkte Zusammenarbeit ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die diese Vorschriften anwenden und internationalen Paaren helfen wollen, dies zu tun.“

Mit den vorgeschlagenen Verordnungen wird:

  • geklärt, welches nationale Gericht dafür zuständig ist, ihnen zu helfen, ihr Vermögen zu verwalten oder im Falle von Scheidung, Trennung oder Tod aufzuteilen (Zuständigkeitsvorschriften)
  • die Anerkennung und Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat ergangenen vermögensrechtlichen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat erleichtert und geregelt, welches Recht anzuwenden ist, wenn in einer Sache das Recht mehrerer Länder in Betracht kommt (Vorschriften über das anzuwendende Recht).

Im März 2011 hatte die Kommission die beiden ursprünglichen Vorschläge für Verordnungen vorgelegt, in denen das Güterrecht internationaler Paare behandelt wurde, einen in Bezug auf Ehen und einen in Bezug auf eingetragene Partnerschaften. Da die Vorschläge Familienrecht betrafen, konnten sie im Rat nur einstimmig angenommen werden.

Im Dezember 2015 stellte der Rat fest, dass nicht möglich war, die für den Erlass der beiden Verordnungen erforderliche Einstimmigkeit zu erzielen. Daraufhin ersuchten 17 Mitgliedstaaten (Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Italien, Malta, Luxemburg, Deutschland, die Tschechische Republik, die Niederlande, Österreich, Bulgarien und Finnland) die Kommission, einen Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Güterstände internationaler Paare vorzuschlagen, die sowohl Ehen als auch eingetragene Partnerschaften umfasst.

Die übrigen 11 Mitgliedstaaten können sich der Verstärkten Zusammenarbeit jederzeit anschließen.

Mehr Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. März 2016
Autor
Vertretung in Deutschland