„Durch die Erleichterung der militärischen Mobilität innerhalb der EU können wir Krisen besser vorbeugen, unsere Missionen effizienter einleiten und bei auftretenden Problemen rascher reagieren. Dies ist ein weiterer Schritt zur Vertiefung unserer Zusammenarbeit auf EU-Ebene, auch im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit, die wir vor Kurzem förmlich auf den Weg gebracht haben. Für uns als EU ist Zusammenarbeit nach wie vor der einzige Weg, um in der heutigen Welt etwas zu erreichen.“
Violeta Bulc, EU-Kommissarin für Verkehr, ergänzte: „Unser Ziel ist die bessere Nutzung unseres Verkehrsnetzes, um sicherzustellen, dass bei der Planung von Infrastrukturprojekten dem militärischen Bedarf Rechnung getragen wird. Es geht darum, öffentliche Gelder effizienter einzusetzen und das Verkehrsnetz besser auszurüsten, um eine zügige und nahtlose Mobilität auf dem ganzen Kontinent zu gewährleisten.“
Die Kommission hatte im vergangenen November in der Gemeinsamen Mitteilung über die Verbesserung der militärischen Mobilität in der EU eine leichtere Bewegung von Streitkräften und militärischem Gerät gefordert, um die Sicherheit der EU-Bürger und den Aufbau einer effektiven und reaktionsschnellen Verteidigungsunion bis 2025 zu gewährleisten.
Die enge Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und allen relevanten Akteuren wird für die Umsetzung dieses Aktionsplans von entscheidender Bedeutung sein.
Der Aktionsplan baut auf dem im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur entwickelten Fahrplan für die militärische Mobilität auf. Konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen werden vorgeschlagen:
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Militärische Anforderungen: Dies ist der Ausgangspunkt eines wirksamen und koordinierten Ansatzes für die militärische Mobilität innerhalb der EU. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und der EU- Militärstab werden militärische Anforderungen ausarbeiten, die dem Bedarf der EU und ihrer Mitgliedstaaten entsprechen, auch in Bezug auf die für die Mobilität erforderliche Infrastruktur. Der Rat wird ersucht, diese militärischen Anforderungen bis Mitte 2018 zu prüfen und zu validieren.
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Verkehrsinfrastruktur: Infrastrukturpolitik und Investitionen bieten Chancen für mehr Synergien zwischen dem zivilen und dem militärischen Bedarf. Bis 2019 wird die Kommission ermitteln, welche Teile des transeuropäischen Verkehrsnetzes für Militärtransporte geeignet sind. Dabei geht es auch um die notwendige Modernisierung der bestehenden Infrastruktur (z. B. Höhe oder Tragfähigkeit von Brücken). Hierzu wird eine Liste vorrangiger Projekte erstellt. Die Kommission wird die Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung dieser Projekte im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen berücksichtigen.
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Rechtliche und verfahrenstechnische Aspekte: Die Kommission wird prüfen, wie die Zollformalitäten für militärische Operationen gestrafft und vereinfacht werden können. Zudem wird sie bewerten, inwieweit die Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut im militärischen Bereich angepasst werden müssen. Parallel dazu wird die Europäische Verteidigungsagentur die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen über Genehmigungen für grenzüberschreitende Bewegungen unterstützen.
Die Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Verteidigungsagentur werden sich in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten für die wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen einsetzen. Diese werden unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität der Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Hoheitsgebiet und der nationalen Entscheidungsprozesse durchgeführt. Die Koordinierung mit den Arbeiten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) und des gesonderten PESCO-Projekts zur militärischen Mobilität wird gewährleistet. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der NATO in Fragen der militärischen Mobilität werden im Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung weiter verfolgt, um Kohärenz und Synergien sicherzustellen.
Die nächsten Schritte
Der Aktionsplan wird den EU-Mitgliedstaaten zur Prüfung und Billigung unterbreitet. Die ersten Maßnahmen werden voraussichtlich in den kommenden Monaten durchgeführt.
Ein erster Fortschrittsbericht über die Umsetzung dieses Aktionsplans wird den Mitgliedstaaten bis Sommer 2019 vorgelegt.
Hintergrund
In seiner Rede zur Lage der Union 2017 betonte Präsident Juncker die Notwendigkeit, bis 2025 eine funktionierende Europäische Verteidigungsunion zu schaffen.
Die EU ergreift bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Abwehrbereitschaft und der Krisenreaktion der EU, die eine reibungslose, wirksame und effiziente Bewegung von Militärpersonal und militärischem Gerät innerhalb und außerhalb der EU erfordert. Dieser Aktionsplan baut auf der am 10. November 2017 angenommenen Mitteilung zur Verbesserung der militärischen Mobilität in der Europäischen Union auf.
Die Verbesserung der militärischen Mobilität fand auch Eingang in die im Dezember 2017 festgelegten Verpflichtungen im Rahmen der PESCO sowie in die Projektebene – mit einem gesonderten PESCO-Projekt. Außerdem ist sie ein wichtiger Beitrag im Rahmen der gemeinsamen Erklärung der EU und der NATO.
Weitere Informationen
Aktionsplan zur militärischen Mobilität
Factsheet: Militärische Mobilität
Factsheet: Ständige Strukturierte Zusammenarbeit
Gemeinsame Erklärung der EU und der NATO
Pressekontakt: Margot Tuzina, Tel.: +49 (30) 2280 2340 und Nikola John, Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. März 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland