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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 17. Juli 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Verträge über die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen: EU-Kommission prüft Auswirkungen der EuG-Urteile

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem hellen lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Links wird der Kreis durch die Darstellung einer Person auf einer Sportmatte unterbrochen. Mittig rechts unterbricht die Darstellung eines Krankenhauses den Kreis. In der Mitte sieht man einen Kopf im Porträt, die Person schaut nach rechts. Am Kopf der Person sieht man ein (Apotheker)Kreuz.

Die EU-Kommission nimmt Kenntnis von den beiden Urteilen des Gerichts der Europäischen Union, in denen es um den Zugang zu den Covid-19-Impfstoffverträgen und damit verbundenen Informationen geht. Sie wird die Urteile des Gerichts und deren Auswirkungen sorgfältig prüfen.

In den Urteilen folgt das Gericht der Kommission in den meisten Punkten. Insbesondere erkennt es an, dass der Schutz des geschäftlichen Interesses die Vertragsklauseln umfasst, die Folgendes betreffen:

  • den Standort der Produktionsstätten;
  • die Bestimmungen über die Rechte an geistigem Eigentum;
  • die Bestimmungen über Anzahlungen oder Vorauszahlungen;
  • Zugang zu den Lieferplänen.

Das Gericht hat bestätigt, dass die Kommission berechtigt war, nur einen teilweisen Zugang zu gewähren. 

Es hat der Klage in zwei Punkten nur teilweise stattgegeben. Es hat entschieden, dass die Kommission mehr Erklärungen hätte liefern müssen, um die Verweigerung des Zugangs zu bestimmten Vertragsbestimmungen zu rechtfertigen. Außerdem hätte die Kommission die personenbezogenen Daten der Mitglieder der Verhandlungsteams, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und Beamten der Kommission zusammensetzen, zur Verfügung stellen müssen.

Im Allgemeinen gewährt die Kommission im Einklang mit den Grundsätzen der Offenheit und Transparenz der Öffentlichkeit den größtmöglichen Zugang zu Dokumenten. In diesen Fällen musste die Kommission eine schwierige Balance finden zwischen dem Recht der Öffentlichkeit, einschließlich der Mitglieder des Europäischen Parlaments, auf Information sowie den rechtlichen Anforderungen, die sich aus den Covid-19-Verträgen selbst ergeben, was zu Schadensersatzforderungen auf Kosten der Steuerzahler führen könnte.

In der Tat hat der Gerichtshof in der Vergangenheit in vielen Fällen die Notwendigkeit anerkannt, die Geschäftsinteressen eines Vertragspartners zu schützen.

Auf jeden Fall hatte die Kommission dem Europäischen Parlament (gemäß der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen den beiden Organen) vollständige Informationen über die Covid-19-Impfstoffverträge zur Verfügung gestellt.

Gemäß ihrer institutionellen Rolle ist die Kommission dafür verantwortlich, dass kein Interessenkonflikt besteht, und hat auch die Pflicht, die Privatsphäre und die persönlichen Daten der betroffenen Personen zu schützen.

In diesem Stadium behält sich die Kommission ihre rechtlichen Möglichkeiten vor.

Weitere Informationen

Vollständige Erklärung 

 

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier. 

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.  

 

 

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Juli 2024
Autor
Vertretung in Deutschland